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Kommunales Wahlrecht für »Drittstaatler« gefordert


Wer in Deutschland lebt und arbeitet, soll wählen dürfen – auch als Nicht-EU-Bürger. Dies fordert der Gemeinderat im baden-württembergischen Schramberg in einer jüngst verabschiedeten Resolution. Sogenannte »Drittstaatler« sollen demnach das volle kommunale Wahlrecht erhalten. Die Resolution wendet sich an die baden-württembergische Landesregierung und fordert diese auf, sich auf Bundesebene für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-Bürger einzusetzen. Der Gemeinderat begründete diesen Schritt mit der Notwendigkeit, mehr Beteiligungsmöglichkeiten in allen Lebensbereichen zu schaffen und der Einwanderungssituation in der Bundesrepublik Rechnung zu tragen. Über eine neue Willkommenskultur will man den neuen Anforderungen begegnen und letztlich eine Reform des aktuellen Staatsbürgerschaftsrechts – und damit der Unterscheidung zwischen »Bevölkerung« und »Staatsvolk« – anstoßen. In Deutschland lebende EU-Bürger besitzen bereits seit Mitte der Neunzigerjahre das Wahlrecht auf kommunaler Ebene.

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