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Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung im Online-Dialog


Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sollen künftig leichter über Angelegenheiten ihrer Gemeinde selbst entscheiden können. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung kann nun auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg eingesehen und bis zum 27. März 2015 diskuitiert werden. Ziele des Gesetzentwurfes zur Änderung der Kommunalverfassung sind, die Elemente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken und bürgerfreundlicher zu gestalten. Bei Bürgerbegehren soll beispielsweise das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent und bei Bürgerentscheiden das Zustimmungsquorum auf 20 Prozent gesenkt werden. Außerdem sollen Jugendgemeinderäte ein verbindliches Antrags- und Rederecht im Gemeinderat erhalten und ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger stärker in Entscheidungen vor Ort eingebunden werden. Die Arbeit in den kommunalen Gremien soll durch öffentliche Vorberatungen in Ausschüssen und erweiterten Veröffentlichungen im Internet transparenter werden. Das Innenministerium wird zu den eingegangenen Kommentaren nach Abschluss der Kommentierungsphase eine gesammelte Stellungnahme auf dem Beteiligungsportal veröffentlichen.

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