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Flughafenverband ADV stellt seine Leitlinien für eine gute Bürgerbeteiligung vor
Vor dem Hintergrund konfliktreicher Diskussionen um große Infrastrukturprojekte hat die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) am 5. November 2014 eigene »Leitlinien für ein gute Bürgerbeteiligung« vorgestellt. Demnach sollen die Mitsprachemöglichkeiten betroffener Anwohner/innen sowohl in gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren als auch im Rahmen informeller Beteiligung gestärkt werden. Der ADV vertritt die Interessen von über 40 Flughäfen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Arbeitsgruppe für die Leitlinien setzte sich aus Vertretern von großen, mittleren und kleinen Airports in ganz Deutschland sowie des größten österreichischen Flughafens Wien-Schwechat zusammen.
Bei formellen Verwaltungsverfahren zur Planung und Zulassung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben, so die Verfasser, sollen die Mitglieder des ADV die gegebenen Spielräume ausnutzen. Darüber hinaus bekennt sich der ADV im Sinne der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu frühzeitiger, dialogischer und respektvoller Bürgerbeteiligung bei Ausbauvorhaben. Auf Basis einer gemeinsamen Faktenklärung („Joint Fact Finding“) sehen die Leitlinien die Durchführung von fairen und transparenten Beteiligungsprozessen vor. Dabei gelte es im Rahmen eines klaren Erwartungsmanagements, frühzeitig die Möglichkeiten und Grenzen der Verfahren festzulegen. Nach Abschluss eines Vorhabens müsse der Dialog mit der Öffentlichkeit weiter geführt werden. Es wird betont, dass auf Grundlage dieser allgemeinen Richtlinien in jedem Einzelfall passgenaue Verfahren entwickelt werden müssen. Der Verband verweist hierbei auf das im Jahr 2012 vorgelegte »Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung« des Bundesverkehrsministeriums als strukturierte Informationsquelle.
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