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Fachtagung: Wahrung von Kinderinteressen braucht verlässliche Strukturen


Wie können die Interessen von Kindern auf kommunaler Ebene wirkungsvoll, praktikabel und verbindlich umgesetzt werden?  Dieser Frage gingen rund 20 Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunale Kinderinteressenvertretungen vom 30. September bis 1. Oktober 2013 auf einer Fachtagung in Weimar nach. Die Teilnehmer knüpften damit an die bereits im Jahr 2011 auf der Bundeskonferenz des Deutschen Kinderhilfswerkes in Gang gesetzte Diskussion um die Erfordernisse an ein bestmögliches Wirken von Kinderbeauftragten an. Anhand von acht Thesen diskutierte man Fortschritte, Defizite und Zukunftschancen in der Kinder- und Jugendpolitik. Zentrale Themen waren dabei die Ausstattung der Arbeitsstellen von Kinder-, Jugend- und Familienbeauftragten, die Frage nach gelungener Kinder- und Jugendbeteiligung sowie das Problem der Legitimation von Kinderbeauftragten. Dabei wurde einmal mehr deutlich, dass die unterschiedlichen Verhältnisse in einzelnen Städten und Gemeinden bundesweit verbindliche Strukturen und einheitliche Standards für die Interessenvertretung von Kindern erforderlich machen. Die Ergebnisse der Tagung wurden daher durch eine systematische Mitgliederbefragung zu den Arbeitsbedingungen und zur Ausstattung kommunaler Kinderinteressenvertretungen ergänzt. Beides soll anschließend wissenschaftlich ausgewertet werden und in die Entwicklung von verbindlichen Standards einfließen, deren Veröffentlichung für 2015 geplant ist.

>>> Zur Website der BAG kommunale Kinderinteressenvertretungen


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