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Europäische Bürgerinitiative: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor


Die Bundesregierung hat Anfang November einen Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) vorgelegt, die in der Europäischen Union mit dem Vertrag von Lissabon neu eingeführt worden ist. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Zuständigkeiten, Verfahren und Sanktionen festgelegt werden, die der Verordnung zufolge auf nationaler Ebene zu bestimmen sind. So soll etwa das Bundesverwaltungsamt bei einer Europäischen Bürgerinitiative unter anderem für »das Ausstellen der Bescheinigung über die Zahl der gültigen Unterstützungsbekundungen« in Deutschland zuständig sein.

Der Gesetzentwurf im Wortlaut (PDF)


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