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Bürgerbegehrensbericht 2014


Die direkte Demokratie ist aus der Kommunalpolitik nicht mehr wegzudenken: Zu diesem Ergebnis kommt der Bürgerbegehrensbericht 2014, den der Verein Mehr Demokratie zusammen mit Wissenschaftler/innen der Bergischen Universität Wuppertal und der Universität Marburg vorgelegt hat. Seit 1956 gab es demnach 6.447 Verfahren, 3.177-mal kam es zum Bürgerentscheid. Mehr als die Hälfte aller Verfahren fand zwischen 2003 und 2013 statt. Die direktdemokratischen Aktivitäten in den einzelnen Bundesländern variieren nach Angaben des Berichts stark: 40 Prozent aller Verfahren fanden in Bayern statt, gefolgt von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Berücksichtigt man die Gemeindezahl, kommt es besonders häufig in den Gemeinden der Stadtstaaten Hamburg (jedes Jahr) und Berlin (alle drei Jahre) zu einem Verfahren. Bei den Flächenländern liegen die Gemeinden in NRW und Bayern vorn. Schlusslichter sind diejenigen Bundesländer, in denen viele Themen von Bürgerbegehren ausgeschlossen sind: In Rheinland-Pfalz erlebt eine Gemeinde nur alle 278 Jahre ein Bürgerbegehren, in Mecklenburg-Vorpommern kommt es durchschnittlich alle 161 Jahre zu einem Verfahren.

Der Bürgerbegehrensbericht 2014 im Wortlaut (PDF)


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