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Bremerhaven: Reform-Ausschuss zur Bürgerbeteiligung legt Empfehlungen vor
Der Ausschuss zur »Reform der Stadtverfassung und Verbesserung von Bürgerbeteiligung« in Bremerhaven hat nun eine Liste von Änderungsvorschlägen zur Bürgerbeteiligung vorgelegt. Sie sehen die Erleichterung direktdemokratischer Verfahren vor. Die Vorschläge wurden am 11. November 2014 im »Ausschuss für Verfassung, Geschäftsordnung, Petitionsangelegenheiten und Bürgerbeteiligung« beschlossen und zur Beratung durch die Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember überstellt.
Der Reform-Ausschuss schlägt die Absenkung des Antragsquorums bei Bürgerbegehren von 7,5 auf 5 Prozent vor. Zudem soll die Formulierung »wichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten« abgeändert werden – Bürger/innen können dann grundsätzlich zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten Bürgerbegehren einleiten. Die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung wird von zwei auf drei Monate verlängert. Der Vorschlag des Ausschusses sieht darüber hinaus ein Referendum bei der Privatisierung von bestimmten städtischen Unternehmen vor, wenn ein solcher Beschluss nicht mindestens von einer Zweidrittel-Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung getragen wird. Auch der Negativkatalog, welcher Themen für Bürgerbegehren ausschließt, wurde an einigen Stellen verkürzt.
Bei Einwohneranträgen soll eine Absenkung des Antragsquorums von 1,5 auf 1 Prozent der Einwohner/innen Bremerhavens vorgenommen werden. Zudem wird das Verfahren durch die Herabsetzung der Zulässigkeitsprüfung von drei auf einen Monat beschleunigt.
Die Rechte und Pflichten der Stadt Bremerhaven und ihrer Einwohner/innen werden nicht durch ein Kommunalverfassungsgesetz festgelegt, sondern in der umfangreichen Stadtverfassung geregelt. Der im Jahr 2012 eingesetzte Reform-Ausschuss hatte sich zwei Jahre lang grundlegend mit der Bürgerbeteiligung in Bremerhaven beschäftigt und in diesem Zuge unter anderem eine Reform der Magistratsverfassung (Direktwahl des Oberbürgermeisters) und die Möglichkeiten von informeller Bürgerbeteiligung am Beispiel der Heidelberger Leitlinien ausgelotet.
Zum Internetauftritt des Reform-Ausschusses (u. a. mit dem Dokument der geplanten Änderungen)
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