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Beteiligungsrechte im Umweltschutz: Neue Broschüre des Umweltbundesamtes


»Was bringt Ihnen die Aarhus-Konvention?«, fragt (und beantwortet) eine aktuelle, vom Umweltbundesamt herausgegebene Broschüre. Bereits 1998 haben 37 Staaten die Aarhus-Konvention mit dem Ziel beschlossen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltschutz zu erleichtern. Dabei setzt die Konvention auf drei Säulen: Umweltinformationen, Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und den Zugang zu gerichtlichen Überprüfungsverfahren. Die nun vorliegende Publikation stellt die Aarhus-Konvention vor und zeigt, welche Rechte Bürger/innen hierdurch im Umweltschutz zustehen und wie sie diese ausüben und durchsetzen können. Die Broschüre ermuntert dazu, für den Schutz der Umwelt aktiv zu werden und sich in öffentliche Entscheidungen einzumischen.

Die Broschüre »Beteiligungsrechte im Umweltschutz: Was bringt Ihnen die Aarhus-Konvention?« steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Weitere Informationen und Download der Broschüre


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