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Baden-Württemberg stärkt die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen


Seit dem 1. Dezember gelten in Baden-Württemberg neue Regelungen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen in der baden-württembergischen Gemeindeordnung soll die Gemeinde Kinder und muss die Gemeinde Jugendliche »bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.« Zudem können Jugendliche nun eine eigene Jugendvertretung einfordern. Hierzu reicht es, eine von der Gemeindegröße abhängige Anzahl von Unterschriften einzureichen. Die Gemeindeordnung regelt auch, dass der Jugendvertretung »angemessene finanzielle Mittel« zur Verfügung zu stellen sind und dass in der Geschäftsordnung »ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht« der Jugendvertretung in den Sitzungen des Gemeinderats vorzusehen sind. Vor dieser Änderung war die Beteiligung von Kindern nicht geregelt, die Beteiligung von Jugendlichen war freiwillig.

Gemeindeordnung Baden-Württemberg


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