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Baden-Württemberg: »Frühe« und »nicht-förmliche« Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungsverfahren


Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die »Verwaltungsvorschrift zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren« (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) und einen zugehörigen »Leitfaden für eine neue Planungskultur« (Planungsleitfaden) erarbeitet. Die Verwaltungsvorschrift enthält verpflichtende Regeln für planfeststellungspflichtige Vorhaben und für Verfahren, die nach dem Immissionsschutzrecht eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfordern. Das Land als Vorhabenträger muss in diesen Fällen nun ergänzend zur bereits formell geregelten Beteiligung einerseits frühzeitige, andererseits nicht-förmliche Bürgerbeteiligung durchführen. Außerdem werden Genehmigungsbehörden des Landes verpflichtet, bei Vorhaben Dritter auf ebensolche Beteiligung hinzuwirken.

Als obligatorische Methode wird das »Beteiligungs-Scoping« nach dem Vorbild des Umwelt-Scopings neu eingeführt. Es dient dazu, Notwendigkeit, Maß und Vorgehen von erweiterter Beteiligung sowohl vor Beginn eines Raumordnungsverfahrens als auch vor Beginn eines Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahrens zu erörtern. Alle relevanten Akteure (Verbände, Anwohner/innen etc.) sollen dazu herangezogen werden. Gemeinsam wird ein angemessener Fahrplan für den Beteiligungsprozess zum Vorhaben festgelegt. Verantwortlich für die Durchführung des Beteiligungs-Scopings ist der jeweilige Vorhabenträger.

Der »Leitfaden für eine neue Planungskultur« führt die Neuerungen der Verwaltungsvorschrift aus, erläutert allgemeinverständlich die wichtigsten Fragen und gibt Empfehlungen für die praktische Umsetzung; zum Beispiel wie die Behörden private Vorhabenträger von der Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung überzeugen können.

Verwaltungsvorschrift und Leitfaden wurden in einem mehrmonatigen Beteiligungsprozess erarbeitet. Expert/innen aus Wissenschaft und Praxis, Vertreter/innen der Landesverwaltung, der Zivilgesellschaft, der Politik sowie Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Württemberg haben daran mitgewirkt. Noch bis zum 3. Dezember 2013 besteht Gelegenheit, Verwaltungsvorschrift und Planungsleitfaden zu kommentieren.

>> Weitere Informationen und die Möglichkeit, den Leitfaden und die Verwaltungsvorschrift zu kommentieren



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