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Ausschuss zur Reform der Stadtverfassung und Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Bremerhaven


Die Stadtverordnetenversammlung von Bremerhaven hat im Dezember 2012 die Einsetzung eines Ausschusses zur »Reform der Stadtverfassung und Verbesserung der Bürgerbeteiligung« beschlossen. Dieser hat sich im Februar 2013 konstituiert und tagt seitdem in regelmäßigen Abständen. Im Mittelpunkt der bisherigen Ausschusssitzungen stand eine mögliche Reform der Bremerhavener Magistratsverfassung. Konkret wird über die Einführung einer Direktwahl des/r Oberbürgermeisters/in beraten. Diese Frage war auch Ausgangspunkt für die Einrichtung des Ausschusses.

Das Gremium befasst sich aber u. a. auch mit den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Heidelberg sowie dem Thesenpapier des Deutschen Städtetages zur »Weiterentwicklung lokaler Demokratie«. In zwei Sitzungen wurden darüber hinaus die Möglichkeiten der direkten Demokratie ausgelotet. Ursprünglich sollte der Ausschuss bis zum 31. Dezember 2013 geeignete Vorschläge zur Reform der Stadtverfassung und der Bürgerbeteiligung in Bremerhaven erarbeiten. Aufgrund der Komplexität der Materie und eines umfassenden öffentlichen Diskussionsbedarfs wurde die Frist aber verlängert. Vorschläge sollen nun bis Ende 2014 vorliegen.

>> Zum Internetauftritt des Reform-Ausschusses


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