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Überlingen
+++ Acht Schritte zur Bürgerbeteiligung +++
Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2015 einstimmig ein Kurzkonzept mit acht Schritten zur Bürgerbeteiligung beschlossen. Der Ablaufplan für künftige Beteiligung – von der Veröffentlichung einer Vorhabenliste bis zum regelmäßigen Controlling der Verfahren – wurde von der örtlichen Verwaltung erarbeitet.
Die Verwaltung soll im Anschluss an den Ratsbeschluss klären, wo eine zentrale Koordinierungstelle für Bürgerbeteiligung in der Verwaltung angesiedelt werden kann. Aufgrund fehlender Ressourcen im Haushalt 2015 wurde von städtischer Seite auf eine verzögerte Umsetzung des erarbeiteten Verfahrens hingewiesen. Im Haushalt 2017 sind für Organisation und Umsetzung von Beteiligungsverfahren (etwa bei der Gestaltung eines Bürgerparks oder der Terminierung und Gestaltung des Stadtjubiläums) insgesamt 72.500 EUR eingestellt.
Wesentliche Inhalte des Konzeptes
Laut Mitteilung der Stadt, soll ab Juli 2015 zweimal jährlich eine Liste mit Kurzbeschreibungen zu städtischen Vorhaben veröffentlicht werden, bei denen vom Interesse oder einer großen Betroffenheit der Bürgerschaft auszugehen ist. Der Gemeinderat beschließt sowohl die Vorhabenliste als auch die Durchführung von Bürgerbeteiligung zu einem Vorhaben. Bürgerinnen und Bürger können über die geplante Koordinierungsstelle in der Verwaltung Vorschläge für Bürgerbeteiligung an den Gemeinderat einreichen. Mit den Unterschriften von 300 Bürger/innen kann der Wunsch nach Bürgerbeteiligung auch direkt in den Rat eingebracht werden.
Eine partitätisch mit Bürger/innen (4),Gemeinderatsmitgliedern (3) und Verwaltungsmitarbeiter/innen (3) besetzte Koordinierungsgruppe soll, laut Beschlussvorlage, das jeweilige Beteiligungskonzept erarbeiten. Die Mitglieder der Gruppe sollen darüber hinaus als Multiplikatoren für verschiedene Bevölkerungsgruppen fungieren. Sie können schon mit einem Vorschlag zur Durchführung von Bürgerbeteiliung benannt werden. Die Koordinierungsgruppe wurde im Jahr 2016 ins Leben gerufen und tagt nicht-öffentlich. Die Ergebnisse werden zur Verfügung gestellt.
Ergebnisse von Bürgerbeteiligung fließen in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess des Gemeinderats ein, ohne ihn zu binden. Mit Beschluss der Bürgerbeteiligung setzt allerdings ein Moratorium für Entscheidungen in der Sache ein.
»Verfahren zu Bürgerbeteiligung – Koordinierungsgruppe« (Acht Schritte)
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