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Stuttgart


+++ Beteiligungsleitlinie im Gemeinderat verabschiedet +++
Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat am 6. April 2017 die »Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart« beschlossen. Sie tritt, laut Pressemitteilung der Stadt, am 1. Oktober 2017 in Kraft und soll, laut Beschlussvorlage, einen verlässlichen und transparenten Rahmen mit Standards und Abläufen für Bürgerbeteiligung sicherstellen. Die Stadt verpflichtet sich selbst zur Einhaltung der Regelungen. Es ist eine zweijährige Erprobungsphase vorgesehen. Den zugrundeliegenden Entwurf erarbeitete eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe in der Stuttgarter Verwaltung, ergänzt durch einen Expertenworkshop und Formate der off- und online-Konsultation der Öffentlichkeit. Rückmeldungen flossen in die Formulierung des Regelwerks ein.

Am 21. Juni 2017 wurden die sechs Vertreter/innen der Bürgerschaft für den Beteiligungsbeirat per Los aus insgesamt 74 Bewerbungen ermittelt. Sie repräsentieren fünf gesellschaftliche Gruppen in der Stadt. Weiterhin werden im Beirat jeweils sechs Mitglieder aus Verwaltung und Politik vertreten sein.

Zwischen dem 29. März und dem 23. April 2023 konnten die Einwohner/innen Stuttgarts die aktuelle Version der Leitlinie in einer offenen Online-Umfrage bewerten. Die Anregungen fließen in die weiteren Beratungen des Beteiligungsbeirats zur Überarbeitung und Weiterentwicklung der Leitlinie ein.

Wesentliche Inhalte der Leitlinie
Die Leitlinie sieht die Erstellung einer Vorhabenliste für kommunale Beteiligungsprojekte und alle sonstigen städtischen Projekte vor. Es sind die drei Kategorisierungen Projekt mit Bürgerbeteiligung, Projekt mit Beteiligungsmöglichkeit und Projekt ohne Beteiligungsmöglichkeit vorgesehen. Die Vorhabenliste wird u.a. auf dem städtischen Beteiligungsportal www.stuttgart-meine-stadt.de veröffentlicht. Dieses bildet zudem sämtliche Beteiligungsverfahren ab und dient der Durchführung von onlinegestützten Beteiligungsverfahren.
Entscheidungen über die Durchführung von Bürgerbeteiligung, die Zulassung eines Beteiligungskonzeptes und die Anwendung von Beteiligungsergebnissen treffen je nach Zuständigkeit der Gemeinderat oder der Oberbürgermeister.

Für die Einwohnerschaft ist eine Möglichkeit zur Anregung von Beteiligungsprozessen mit mindestens 1.000 Unterschriften vorgesehen. Die Regelungen beinhalten auch die Anregung von Bürgerbeteiligung durch den jeweiligen Bezirksbeirat oder die institualisierte Jugendbeteiligung.

Für jeden Prozess ist ein Beteiligungskonzept – unter Beachtung von sechs Qualitätskriterien – anzufertigen. Das jeweils federführende Fachamt benennt zudem in der Regel einen Beauftragten für das Verfahren. Ein Beteiligungsbeirat berät den Entwurf für ein Beteiligungskonzept und gibt ihn mit seinen Empfehlungen an die Verwaltung zurück. Über das finale Konzept beschließt der Gemeinderat bzw. der Oberbürgermeister. Den Fachämtern obliegt, gemäß Leitlinie, auch die Durchführung der Verfahren. Eine Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung in der Verwaltung ist mit 1,5 Stellen besetzt und unterstützt die genannten Prozesse.

Entwicklungsprozess
Die Erstellung der Leitlinie geht auf einen »Grundsatzbeschluss Bürgerbeteiligung« von Dezember 2013 zurück. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung damit, eine neue »Beteiligungskultur […] voranzubringen«. Dazu sollte eine »umfassende Regelung zu Prozess- und Standardabläufen von Bürgerbeteiligung, die nicht über gesetzliche Vorgaben formalisiert ist« erarbeitet werden.

Der Stuttgarter Oberbürgermeister stellte gemeinsam mit dem Verwaltungsbürgermeister am 1. Oktober 2015 den Entwurf einer »Leitlinie für Bürgerbeteiligung« vor. Das 25-seitige Papier wurde von einer verwaltungsinternen Kerngruppe unter Berücksichtigung vergangener Beteiligungsprozesse in Stuttgart erarbeitet. Der Entwurf war Ausgangspunkt für eine öffentliche Diskussion über die Regelung informeller Bürgerbeteiligungsverfahren.

Bis zum 16. November 2015 bestand zunächst die Möglichkeit, den Entwurf auf dem Online-Portal »Stuttgart – meine Stadt« in einem Forum zu diskutieren und an einer kurzen Umfrage der Stadt zur Bürgerbeteiligung teilzunehmen. Eine Veranstaltung der Verwaltung zusammen mit der VHS Stuttgart am 20. Februrar 2016 im Treffpunkt Rotebühlplatz bot Gelegenheit, weitere Vorschläge und Korrekturwünsche zum Leitlinienentwurf einzubringen und gemeinsam mit der Verwaltung zu diskutieren. Die Anregungen dieser Formate wurden in den weiteren Prozess der Leitlinienerarbeitung durch die Verwaltung einbezogen werden. Am 5. April ging der finale Entwurf in die Beratung des Verwaltungsausschusses beim Gemeinderat.

»Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart«

Beschlussvorlage zur Sitzung am 6. April 2017

Entwurf der »Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart« (Stand 2015)  

Zur Diskussion auf dem Online-Portal »Stuttgart – meine Stadt«  

Pressemitteilung der Stadt zum Leitlinien-Entwurf

Beschlussantrag zur Erarbeitung der Leitlinie


Gabriele Wickenhäuser, 17.07.2021 13:24 Uhr:
Der Bürgerhaushalt Stuttgart stellt gemäß Punkt 1.2 Absatz 4 der Leitlinie ein bereits institutionalisiertes, informelles Bürgerbeteiligungsverfahren dar.


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