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Saarbrücken


+++ Leitlinien zur Bürgerbeteiligung +++
In der saarländischen Landeshauptstadt kamen die Impulse für die Erstellung von »Leitlinien zur Bürgerbeteiligung« aus der Stadtentwicklung. In ihrem Entwicklungskonzept von 2009 bekennt sich die Stadt Saarbrücken zu sechs leitenden Prinzipien. Mit dem zweiten Prinzip »Partizipation der Bevölkerung« wird das Erfordernis einer »offenen Diskussionskultur und dialogorientierter Beteiligungsverfahren« herausgestellt. Die »Leitlinien zur Bürgerbeteiligung« aus dem Jahr 2014 führen das Bekenntnis zur Bürgerbeteiligung weiter aus.

Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Das dreiseitige Papier ist eine Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung. Sie definiert Bürgerbeteiligung als Ergänzung der repräsentativen Demokratie und forumliert in neun Abschnitten Regeln für eine gute Beteiligungspraxis. Alle Einwohner/innen Saarbrückens sollen demnach, »wo immer dies möglich und sinnvoll ist«, in inklusive Entscheidungsprozesse insbesondere über bedeutende kommunale Vorhaben und Maßnahmen einbezogen werden. Laut Leitlinien entscheidet der Stadtrat über die Durchführung von Beteiligungsverfahren mit klar definierten Rahmenbedingungen und Entscheidungsspielräumen. Weiterhin betont das Regelwerk die Bedeutung einer verständlichen Information der Öffentlichkeit, gemeinsam vereinbarter Spielregeln für einen Umgang auf Augenhöhe sowie der Dokumentation und Evaluation des Beteiligungsprozesses. Entscheidungsträger/innen in Rat und Verwaltung sind dazu angehalten, über den Eingang der Beteiligungsergebnisse in die jeweiligen kommunalen Entscheidungen zu informieren.

»Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in Saarbrücken«

Informationsseite der Stadt Saarbrücken zu Beteiligungsmöglichkeiten in der Stadtentwicklung

»Stadtentwicklungskonzept Saarbrücken« (zum Prinzip »Partizipation der Bevölkerung« siehe S. 22)


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