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Rastatt (Kinder- und Jugendbeteiligung)


+++ Richtlinie für Jugendbeteiligung +++
Der Gemeinderat in Rastatt hat am 24. April 2017 einstimmig eine »Richtlinie für Jugendbeteiligung« verabschiedet. Mit dieser möchte die Kommune Jugendliche für neue Ideen, Planungsprozesse und kommunale Entscheidungen gewinnen und den Spaß an politischer Teilhabe fördern. Die Richtlinie wurde von einem Arbeitskreis unter Beteiligung von Vertreter/innen der Stadt, Kommunalpolitik, Jugendorganisationen, Schulen und weiteren interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in 2016 und 2017 ausgearbeitet. In einem Schülerfeedback befassten sich Schüler/innen aus allen weiterführenden städtischen Schulen in Rastatt intensiv mit dem Entwurf.

Wesentliche Inhalte der Richtlinie
Die Regelungen beziehen sich auf die Gruppe der 14 bis 26-Jährigen. Mit der Richtlinie knüpft die Stadt an §41a der baden-württembergischen Gemeindeordnung an, welche die Entwicklung geeigneter Beteiligungsverfahren vorsieht, um Kinder und Jugendliche bei für sie relevanten Planungen und Vorhaben zu beteiligen. Um dies zu realisieren, sind in der Richtlinie verschiedene Wege vorgesehen: Jugendbeteiligung bei Planungen, Vorhaben und Projekten der Stadt, Jugendbeteiligung durch neue Projektideen sowie das Anhörungs- und Vorschlagsrecht im Gemeinderat.

Ein zentraler Träger der Jugendbeteiligung ist eine sog. Jugenddelegation. Der jährliche Jugendgipfel in Rastatt bildet diese Delegation aus mindestens vier und maximal 20 jungen Menschen zwischen 14 und 26 Jahren, die für die Beteiligung an jugendreleveanten Themen projektbezogen jeweils möglichst große Gruppen junger Menschen aktivieren soll. Die Jugendelegation erhält organisatorische Unterstützung durch ein/e Jugendreferent/in bei der Stadt. Er/sie verwaltet unter anderem ein Budget, dass unter Berücksichtigung der Wünsche der Delegation für Arbeitstreffen oder die Umsetzung kleinerer Beteiligungsprojekte vorgesehen ist.

Die Stadt Rastatt legt eine Vorhabenliste zu kommunalen Planungen und Projekten an. Die Jugendbeteiligung zu Vorhaben der Stadt zielt auf eine gesonderte Einbeziehung der jungen Menschen ab. Die jeweiligen Beteiligungsprojekte können z.B. Stimmungsbilder oder spezielles Jugendwissen zur Verbesserung von kommunalen Planungen einholen. Jugenddelegation, Jugendreferent/in, der jeweilige Fachbereich sowie die Stabstelle Bürgerbeteiligung arbeiten bei der Auswahl geeigneter Verfahren eng zusammen. Bei der Durchführung der Beteiligung sind die »Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen« zu achten, die ein Arbeitskreis im Rahmen des Nationalen Aktionsplans »Für ein kindgerechtes Deutschland 2005 – 2010« vorgelegt hat. Über die Berücksichtigung von Jugendbeteiligungsergebnissen ist seitens der kommunalen Entscheider/innen in verständlicher Form Rechenschaft abzulegen.

Für die Entwicklung neuer Projektideen durch die Jugendlichen wird ein Online-Forum eingerichtet. Die Jugenddelegation erhält zudem die Möglichkeit, die Themen in den jeweiligen Fachbereichen der Verwaltung zu platzieren. Auch zum Gemeinderat erhält die Jugenddelegation Zugang. Es wird ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht etabliert und eine »Jugendfragestunde« eingeführt. Gemeinderät/innen können die Jugenddelegation wiederum über den Oberbürgermeister und dieser ebenso wie die Verwaltung über den/die Jugendbeteiligungsreferent/in anrufen, um Eindrücke und Meinungen im Rahmen von Entscheidungsvorbereitungen oder Hinweise für Jugendbeteiligungsverfahren einzuholen.

Entwicklungsprozess
Am 1. Februar 2016 erhielt die Verwaltung durch den Gemeinderat den Auftrag, ein Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Auch Jugendliche, die keiner politischen Jugendorganisation und auch keiner anderen Gruppierung angehören, sollten die Möglichkeit erhalten, bei der Erarbeitung dieses Konzeptes mitzuwirken.

Resultierend aus der Gemeinderatsentscheidung erarbeitete der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren ein Jugendbeteiligungsverfahren für Rastatt. Unterstützt wurde das Projekt durch ein externes Kommunikationsbüro. Die am Entwicklungsprozess beteiligten Personen bildeten in der Folge eine Arbeitsgruppe, die viermal tagte. Beim Auftaktworkshop am 19. Juli 2016 waren neun Jugendliche und junge Erwachsene, neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und fünf Stadträtinnen und Stadträte beteiligt. Um eine höchstmögliche Transparenz zu erzielen, waren alle Arbeitssitzungen zur Konzeptentwicklung öffentlich.

Um eine breitere Beteiligung der Jugendlichen zu erreichen und die Akzeptanz des Beteiligungskonzepts zu stärken, wurden die Eckpunkte mit einer Schülergruppe von rund 40 Jugendlichen aus allen weiterführenden städtischen Schulen in Rastatt diskutiert und von der Schülergruppe als passend beurteilt. Der Entwurf des Konzepts stand anschließend auf der städtischen Website allen Interessierten und kommunalpolitisch Verantwortlichen zur Kommentierung bereit.

»Richtlinie für Jugendbeteiligung der Stadt Rastatt«

Informationen zur Beschlussfassung im Ratsinformationssystem

Informationen zur Jugendbeteiligung auf der Website der Stadt

»Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen« von 2015


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