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Oberhausen


+++ Leitlinien der Bürgerbeteiligung +++
Am 19. Dezember 2016 hat der Oberhausener Stadtrat einstimmig die »Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen« beschlossen. Die Leitlinien dienen als umfassendes und verbindliches Regelwerk für eine erweiterte und freiwillige Bürgerbeteiligung in Oberhausen.

Eine 25-köpfige Arbeitsgruppe aus neun Politiker/innen, sieben Verwaltungsmitarbeiter/innen und neun Bürger/innen entwickelte die Leitlinien in einem einjährigen Prozess als Grundlage der Bürgerbeteiligung. Eine entsprechende Beschlussvorschlage von Mai 2015 beauftragte die Gruppe, dem Beteiligungsprozess in der Stadt mit Leitlinien einen umfassenden und verbindlichen Rahmen zu geben und eine Richtschnur für die Kommunikation von Verwaltung und Politik mit den Bürger/innen zu schaffen.

Mit diesem Beteiligungsmodell hat die Stadt Oberhausen die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger zur Regel gemacht. Das bedeutet: Die Oberhausenerinnen und Oberhausener haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beteiligung.

Im Juni 2018 legte die Stadt Oberhausen eine überarbeitete Variante der Leitlinien vor. Die Leitlinien werden – Stand: Herbst 2021 – weiterentwickelt. Am 31.01.2022 gab die Stadt bekannt, rund 3.000 per Zufallsauswahl bestimmte Oberhausener/innen zur Teilnahme an einer schriftlichen Befragung zur Bürgerbeteiligung einzuladen. Die Ergebnisse der Befragung werden für die Weiterentwicklung der Leitlinien verwendet.

Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Zentrale Bausteine des Regelwerks sind eine zweimal jährlich zu beschließende Vorhabenliste, eine kommunale Koordinierungsstelle mit eigenem Budget, der trialogische Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, die Erstellung von individuellen Beteiligungskonzepten sowie die Überprüfung der Leitlinien und Beteiligungsverfahren.

Eine Vorhabenliste stellt sicher, dass die Bürgerschaft frühzeitig von relevanten Vorhaben der Stadt Oberhausen erfährt. Dabei wird u. a. Auskunft gegeben, ob und welche Form der Beteiligung vorgesehen ist (Information, Anhörung, Beratung oder Mitbestimmung). Hierzu haben die Bürgerinnen und Bürger verschiedene Interventionsmöglichkeiten.

Für die Umsetzung der Leitlinien wurde in der Verwaltung dauerhaft die »Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung« eingerichtet. Sie berät Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik und ist Ansprechpartnerin und zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Bürgerbeteiligung.
Unterstützt wird sie durch den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, der sich aus acht Mitgliedern der drei Bereiche »Bürgerschaft« (vier Mitglieder), »Verwaltung« (zwei Mitglieder) und »Politik« (zwei Mitglieder) zusammensetzt. Die Mitglieder und Stellvertretungen des Arbeitskreises werden jeweils zu Beginn jeder Wahlperiode des Rates der Stadt bestimmt. Der Arbeitskreis tagt regelmäßig und wird zusätzlich einberufen, wenn es strittige Fragen oder Verfahrensweisen zu klären gilt.

Die Fachverwaltungen sind für die Planung und Umsetzung der einzelnen Beteiligungsverfahren eigenständig verantwortlich. Dazu entwickeln sie für jedes Vorhaben ein Beteiligungskonzept, in der der Beteiligungsprozess detailliert beschrieben wird. Die Beteiligungskonzepte sind am Ende der Vorhabenblätter der jeweiligen Projekte verlinkt.

Die Leitlinien Bürgerbeteiligung und die Beteiligungsverfahren werden kontinuierlich evaluiert (Überprüfung der Tauglichkeit). Nach jeder Beteiligungsveranstaltung werden Fragebögen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilt und zusätzlich ein Fragebogen von der zuständigen Fachverwaltung ausgefüllt. Ziel ist es, eine Verbesserung und Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung zu erreichen.

Entwicklungsprozess
Die Einsetzung der Arbeitsgruppe geht auf einen Ratsbeschluss vom 18. Mai 2015 zurück, über die Erarbeitung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes wurde in der Ratssitzung am 15. September 2014 entschieden. In der Beschlussvorlage findet sich auch der Bezug auf die Qualitätskriterien des Netzwerks Bürgerbeteiligung, die als Basis für die zukünftige Beteiligungspraxis genannt werden. Die im November 2015 konstituierte und extern moderierte AG legte im Herbst 2016 einen finalen Entwurf der Leitlinien vor.

Eine erste Version der Leitlinien wurde zuvor in der Verwaltung einem Praxistest unterzogen und mit Vertreter/innen zivilgesellschaftlicher Institutionen und Bürgervereinen sowie im Rahmen von drei Bürgerforen zwischen dem 28. September und dem 6. Oktober 2016 öffentlich diskutiert. Anschließend erfolgte die politische Beratung der überarbeiteten, finalen Version.

Bereits im Juli 2015 wurde in Oberhausen eine zentrale Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung in der Verwaltung eingerichtet. Parallel zum Leitlinienprozess erfolgte ebenfalls die Erarbeitung einer Vorhabenliste durch die Verwaltung. Eine erste Liste wurde Ende 2015 vom Stadtrat beschlossen.

Ansprechpartner in Oberhausen ist unsere Netzwerkerin Patrizia Behlau (Koordinierungsstelle Beteiligung).

Das Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Oberhausen

»Weiterentwicklung der Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen« (Juni 2018)

Digitale Vorhabenliste der Stadt Oberhausen

Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung der Stadt Oberhausen

Evaluationskonzept der Stadt Oberhausen

Informationen zu den Leitlinien auf dem Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Oberhausen

Beschlussvorlage zur Einrichtung des Arbeitskreises (mit Begründung)

Beschlussvorlage zur Erarbeitung des Bürgerbeteiligungskonzepts (mit Begründung)


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