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Münster
+++ Rat will verbindlichen Rahmen für mehr Partizipation +++
Der Rat der Stadt Münster beschäftigte sich in seiner Sitzung am 9. Februar 2022 mit einer umfangreichen Verwaltungsvorlage, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung der Münsteraner Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden kann. Mehrheitlich beschloss der Rat, dass eine Arbeitsgruppe einen verbindlichen Rahmen für mehr Partizipation schaffen soll. Diese soll aus acht zufällig ausgewählten Bürger/innen, acht Vertreter/innen der Ratsfraktionen sowie sieben Mitarbeiter/innen der Verwaltung gebildet werden. Die Arbeitsgruppe legt dem Rat ihr Arbeitsergebnis zur Beschlussfassung vor. Nach der Beschlussfassung im Rat sollen diese Leitlinien in die »Sammlung Münsteraner Ortsrecht« und in eine Verwaltungsvorschrift einfließen.
Weitere Beschlüsse vom 9. Februar 2022 sehen die Einrichtung »einer dezernatsübergreifenden Struktur zur Entwicklung, Steuerung und Kommunikation von Beteiligungsprojekten (Stabsstelle,
Koordinierungsstelle, Büro für Bürgerbeteiligung o.ä.)« sowie die Prüfung zur Bildung eines Beirats Bürgerbeteiligung vor.
Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung
Bis die Arbeitsgruppe die verbindlichen Kriterien geschaffen hat, finden sog. »Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung« und ein »Leitfaden zur Umsetzung der Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung« Anwendung. Diese Papiere entstammen Diskussionen zum Querschnittsthema »Beteiligung« des Prozesses MünsterZukunft. Die Leitorientierungen beinhalten die Kurzbeschreibung von zwölf Qualitätsstandards, etwa bzgl. frühzeitiger Kommunikation von Vorhaben und Handlungsspielräumen oder dem Einsatz anerkannter Beteiligungsmethoden. Der Leitfaden, in Frageform verfasst, soll basierend auf Anwendunserfahrungen verwaltungsseitig erweitert und fortgeschrieben werden.
Leitfaden Inklusive Beteiligung
Am 24. April 2024 beschloss der Rat einen »Leitfaden Inklusive Beteiligung«. Der Leitfaden ist darauf ausgelegt, Beteiligungsprozesse insbesondere an Menschen mit Behinderung und ihren Bedürfnissen zu orientieren und zukünftige Beteiligungskonzepte dementsprechend zu qualifizieren. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihren persönlichen Fähigkeiten und Einschränkungen Gelegenheit zu geben, die eigenen Interessen, Fragen und Bedürfnisse einzubringen.
Die Stadt arbeitete für die Erstellung des Leitfadens mit einem externen Dienstleister zusammen. Ein Fachbeirat begleitete den Prozess, in den 39 Menschen mit Behinderungen eingebunden wurden. Im Zeitraum zwischen Mai und September 2022 besuchten diese »Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten« verschiedene Beteiligungsveranstaltungen und -angebote und testeten, wie gut sie dort zurechtkommen und sich einbringen können.
Der aus den Rückmeldungen entwickelte Leitfaden wurde schließlich in einem Workshop mit den Beteiligten diskutiert und überarbeitet. Er gilt verbindlich für die Planung von Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Münster (Fokus: Beteiligungsveranstaltungen) und enthält u.a. Hinweise zur Planung von Präsenzveranstaltungen, der Gestaltung von Öffentlichkeitsarbeit, der Bereitstellung von Hilfsmitteln oder der Moderation von Beteiligungsverfahren. Der Leitfaden ist Bestandteil der Vergabe bei externer Beauftragung.
»Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung«
»Leitfaden zur Umsetzung der Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung«
»Leitfaden Inklusive Beteiligung«
Informationen zum Ratsbeschluss am 9. Februar 2022
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