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Marquartstein


+++ Satzung regelt Bürgerbeteiligung +++
Der Marquartsteiner Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Januar 2015 die »Satzung der Gemeinde Marquartstein zur Bürgerbeteiligung« beschlossen. Sie regelt die dauerhafte Beteiligung der Einwohner/innen an der Gestaltung und Entwicklung des Ortes. Unter anderem zielt die Satzung auf »die selbständige Beteiligung« der Einwohner/innen, die Förderung des Informationsaustausches zwischen Gemeinde und Einwohnerschaft und die transparente Gestaltung politischer Prozesse.

Wesentliche Inhalte der Satzung
Die Satzung definiert eine »überschaubare Organisationsstruktur«, die es den Einwohner/innen der Gemeinde (Haupt-oder Nebenwohnsitz) ermöglichen soll, »aktiv projekt- oder themenbezogen an kommunalen Handlungsfeldern des eigenen Wirkungskreises mit[zu]arbeiten«. Diese Struktur besteht aus drei Organen, die »im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel« mit einem Budget der Gemeinde ausgestattet werden können:

Einwohner/innen können Arbeitskreise für spezifische Projektplanungen- und umsetzungen bilden. Diese erhalten bei Erfüllung von verschiedenen Voraussetzungen (Zusammensetzung, Projektbeschreibung, Öffentlichkeit, Berichtspflicht) durch Beschluss des Gemeinderates den Status als Arbeitskreis im Sinne der Satzung. Planungsergebnisse werden dem Gemeinderat vorgelegt. Für die Umsetzung eines Projektes erhalten Arbeitskreise ggf. finanzielle Unterstützung der Gemeinde. Die Website der Gemeinde weist Arbeitskreise etwa zu den Themen »Car-Sharing« oder »Integration« aus.
Eine weitere Beteiligungsmöglichkeit für die Marquartsteiner/innen sind Beiräte. Sie werden auf Vorschlag der Einwohnerschaft zu speziellen Themenbereichen vom Gemeinderat eingesetzt und haben beratende Funktion.
Schließlich werden Beauftragte auf Vorschlag der Einwohnerschaft vom Gemeinderat berufen. Auch diese haben einen zugewiesenen Tätigkeitsbereich.

Neben der finanziellen Unterstützung der vorgenannten Beteiligungsorgane soll die Gemeinde, laut Satzung, ihre Infrastruktur zur Verfügung stellen. Als zentrale Anlaufstelle ist eine Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung in der Verwaltung einzurichten. Die Gemeinde bietet darüber hinaus Formblätter zur Gründung eines Arbeitskreises oder für Einladungen zu Sitzungsterminen zum Download an.

»Satzung der Gemeinde Marquartstein zur Bürgerbeteiligung«

Informationen zur Bürgerbeteiligung auf der Website der Gemeinde


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