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Köln


+++ Leitlinienbeschluss und verbindliche Umsetzung +++
In seiner Sitzung am 12. Mai 2015 hat der Rat der Stadt Köln die Erstellung von Leitlinien und Regeln für die Bürgerbeteiligung beschlossen. Ein Konzeptionsgremium mit jeweils sechs Vertreter/innen aus Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft gestaltete den mehrstufigen Erarbeitungsprozess in einer ersten Phase bis April 2016. Dazu kam das Gremium ab August 2015 zu sieben Treffen zusammen und legte abschließend ein Eckpunktepapier vor, das den strategischen Rahmen für die Ausarbeitung konkreter Leitlinien vorschlägt. An die sechsmonatige Konzeptionsphase schloss sich eine längere Arbeitsphase des Gremiums – zuletzt Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung genannt – an, bevor ein Ratsbeschluss über die final abgestimmten Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung am 18. Juni 2020 erfolgte.

Der Beschluss der Leitlinien gehörte zu einer vier Teile umfassende Beschlussvorlage zum »Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung« in Köln. Weitere Beschlüsse waren zweitens die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für den Ausschuss Umwelt und Grün sowie für alle Vorlagen des Dezernats Mobilität und Liegenschaften, bei denen entweder der Verkehrsausschuss das Entscheidungsgremium ist oder die ein Mobilitätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen. Drittens wurde die dauerhafte Einrichtung eines kooperativ von der Verwaltung zusammen mit einem stadtgesellschaftlichen Träger geführten Büros für Bürgerbeteiligung, viertens die fortdauernde Begleitung der Leitlinienumsetzung durch einen trialogisch besetzten Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Drei weitere Bezirksvertretungen Kölns – Kalk, Lindenthal, Nippes – haben zudem im Mai/Juni 2020 die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung (ab sofort bzw. ab 2021) beschlossen.

Die Beschlussvorlage für die Entscheidung vom 18. Juni 2020 stellt im Begründungsteil den weiteren Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln ab Anfang 2023 und deren flächendeckende Umsetzung ab Mitte 2025 auf Grundlage weiterer zu fassender politischer Beschlüsse in Aussicht.

Seit dem 1. April 2023 werden die Leitlinien in allen neun Stadtbezirken umgesetzt. Dies geht auf Beschlüsse weiterer Bezirksvertretungen zurück. Am 8. September 2022 hat der Rat der Stadt Köln zudem die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Ab Oktober 2023 erfolgt die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich für alle Vorlagen, bei denen der Stadtentwicklungsausschuss das Entscheidungsgremium ist.

»Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln« (Stand: Mai 2023)

Beschlussvorlage zur Ratsentscheidung vom 18. Juni 2020

Informationen zu den Leitlinien auf der städtischen Website

Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 (bereichsübergreifende Grundlage zur Umsetzung von Öffentlichkeitsbeteiligung)

Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Die Leitlinien gelten für alle Formen der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung und für gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung, deren Art und Weise nicht geregelt ist. Sechs Standards, an der sich alle Verfahren messen lassen müssen, definieren erfolgreiche Öffentlichkeitsbeteiligung (respektvolle Zusammenarbeit, transparente Kommunikation und geeignete Ansprache, klar definierte Gestaltungsspielräume, verlässliche Befassung mit Ergebnissen, Lernen und Weiterentwicklung).

Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung kann durch Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen (ohne Quoren), Politiker/innen sowie die Verwaltung vorgeschlagen werden. Voraussetzung ist eine Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem städtischen Vorhaben, ausreichende Gestaltungsspielräume und das Vorhandensein finanzieller städtischer Ressourcen. Ob eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet, entscheidet immer ein repräsentatives Entscheidungsgremium oder, je nach Zuständigkeit, der oder die Oberbürgermeister/in.

Weiterhin werden u.a. Mindestaussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung für Beschlussvorlagen verantwortlicher Gremien definiert, die Erstellung eines Beteiligungskonzepts für jedes Verfahren geregelt und Kriterien für adressengerechte Kommunikation festgelegt.

Erarbeitungsprozess der Leitlinien
Der Ratsbeschluss vom Mai 2015 sah vor, dass der gesamte Prozess wissenschaftlich begleitet und moderiert wird. Es war eine Mischung aus Arbeit des Arbeitsgremiums (ehemals Konzeptionsgremium) und Öffentlichkeitsbeteiligung (online, Quartierformate) geplant. Den Auftakt bildete am 20. April 2016 eine erste Veranstaltung in der Dialogreihe »Stadtgespräche« mit der Oberbürgermeisterin, die in allen neun Bezirken der Stadt der Frage »Wie sieht gute Bürgerbeteiligung in Köln aus?« nachging (bis Mai 2017).

Rückmeldungen aus diesen Terminen flossen in die Diskussionen des Arbeitsgremiums ein. Es steuerte auch den weiteren Prozess. Dazu wurden zwei weitere Bürger/innen per Losentscheid aus einem bestehenden Interessentenpool in die Gruppe aufgenommen. Während drei Plätze für die Initiativen »Kölner Netzwerk Bürgerengagement« und »Köln mitgestalten« sowie Gruppen aus einem früheren Leitbildprozess reserviert waren, wurden drei weitere für die Stadtgesellschaft vorgesehenen Plätze im Konzeptionsgremium bereits per Losentscheid vergeben (Bewerbungen waren beim Amt des Oberbürgermeisters möglich). Das Arbeitsgremium traf sich zu zwei Sitzungen in der zweiten Jahreshälfte 2016, bevor der eigentliche Erarbeitungsprozess der Leitlinien in einer erstmals extern moderierten Sitzung am 13. März 2017 startete. Bis März 2018 waren bis zu vierzehn Termine angesetzt.

Bei einer »Verwaltungswerkstatt« am 31. Mai 2017 diskutierten die städtischen Mitarbeiter/innen darüber, wie Leitlinien für Bürgerbeteiligung zu verlässlichen und funktionierenden Abläufen in der Verwaltung beitragen können. Am 12. Juni 2017 hatten alle Kölner/innen bei einer öffentlichen Bürgerwerkstatt Gelegenheit, Standards für gute Bürgerbeteiligung zu diskutieren. Am 13. Juni 2017 wiederum diskutierten Politiker/innen aus Rat und Bezirksvertretungen bei einer »Themenwerkstatt Politik«. Zwischen dem 19. Juni und dem 15. Juli 2017 war zudem ein öffentlicher Online-Dialog zu den Beteiligungsstandards geschaltet. Die Inhalte für die verschiedenen Formate stammten aus dem Arbeitsgremium und den Stadtgesprächen.

Eckpunkte zur Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in Köln

Zentrale Website der Stadt Köln zum Leitlinienprozess (mit Link zu Ratsbeschluss und Beschlussvorlage)

Der Leitlinienprozess im Überblick auf der Website der Stadt Köln

Pressemitteilung der Stadt zum Eckpunktepapier vom 11. April 2016

Informationen zur Reihe »Stadtgespräche« mit der Oberbürgermeisterin

Im November 2017 legte das Arbeitsgremium einen »Entwurf Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln« vor. Vor die politische Entscheidung über die Leitlinien wurde, laut Beschluss des Kölner Stadtrates vom 27. September 2018, eine einjährige Pilotphase in 2019 geschaltet. In dieser wurde – offenbar auf Grundlage einer Kurzfassung des Leitlinienentwurfs – die Praktikabilität der Regelungen getestet. Als »Pilotgremien« waren der Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung Nippes vorgesehen. Zudem erfolgten weitere »Pilotbeteiligungsverfahren« zu jeweils einem Projekt aus den Bereichen Kultur, Sport, Stadtentwicklung und Verkehr. Eine externe wissenschaftliche Begleitung evaluierte den Pilotprozess. Auf Grundlage der Ergebnisse, die lt. Beschlussvorlage für die Sitzung am 18. Juni 2020 als »insgesamt positiv« gewertet werden können, beschloss das Arbeitsgremium (jetzt Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet) am 11.03.2020 die Leitlinien als einen Eckpunkt für die weitere Verstetigung von Öffentlichkeitsbeteiligung final mit einer Enthaltung. Anschließend erfolgte die Befassung durch die Politik.


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