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Hannover
+++ Beteiligungsleitlinien und Handlungsempfehlungen +++
In der Ratsversammlung der Stadt Hannover wurden am 28. April 2022 mehrheitlich »Leitlinien für die Beteiligung der Einwohner*innen« und »Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien« beschlossen. Erstere bilden die Grundlage für kommunale Beteiligungsprozesse, während letztere bei der konkreten Ausgestaltung von Bürgerbeteiligung orientieren sollen. Ziel der Landeshauptstadt ist es, Bürgerbeteiligung zu verstetigen und zu professionalisieren. Die Leitlinien waren bereits in 2017 erarbeitet worden.
Mit dem Beschluss der Leitlinien legte die Ratsversammlung zudem eine zweijährige Pilotphase mit Einrichtung eines Beteiligungsbeirats fest. Der Beirat soll in der Erprobung von vier Pilot-Beteiligungsprojekten im Sinne der Leitlinien Beteiligung beraten. Im Frühjahr 2024 wurde der Beteiligungsbeirat vorgestellt. Er besteht aus 20 Personen. Neben jeweils fünf Vertreter/innen aus Politik und Verwaltung gehören auch fünf Einwohner/innen sowie fünf lokale Expert/innen für Beteiligung dem Gremium an. Die Personen aus der Stadtgesellschaft konnten sich bis zum 2. Juni 2024 für eine Mitarbeit bewerben. Die erste Sitzung des Beteiligungsbeirats wurde für den 22. August 2024 terminiert. In der Pilotphase sind zunächst ca. 12 Sitzungen alle zwei Monate geplant.
Weiter sieht der Beschluss aus April 2022 vor: Während der Pilotphase wird ein Konzept mit Fahrplan entwickelt, um die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten festzuhalten und für die weitere Entwicklung der Einwohnerbeteiligung zu nutzen. Das Konzept ist den Ratsgremien nach
Abschluss der Pilotphase zur Beratung vorzulegen. Das (fortlaufend zu aktualisierende) Konzept soll Hinweise zum Thema Informationsplattform/Vorhabenliste ebenso enthalten wie Vorschläge zur Anpassung der Hannoveraner Hauptsatzung zugunsten der Leitziele zur Einwohnerbeteiligung in der Niedersächsischen Kommunalverfassung.
Wesentliche Inhalte der Leitlinien und Handlungsempfehlungen
Die dreiseitigen Leitlinien verstehen sich als Grundsatzpapier, welches sowohl die Haltung der
Verwaltung im Sinne einer Selbstverpflichtung beschreibt, als auch als Qualitätskriterium
der Verwaltungsarbeit in Bezug auf demokratische Teilhabe dient. »Gute Beteiligung« brauche u.a. frühzeitige Information, eine ausreichende Ressourcenausstattung, klare Handlungsspielräume, eine verlässliche Prozessgestaltung, chancengleiche Beteiligung und den nachvollziehbaren Umgang mit Beteiligungsergebnissen.
Die Handlungsempfehlungen geben wiederum Hinweise zur Planung von Beteiligungsprozessen u.a. in Bezug auf Kommunikations- und Kooperationsstrukturen, Verantwortlichkeiten, Beteiligungswege sowie eine stetige konzeptionelle Weiterentwicklung des Themas »Beteiligung«. Das Papier ist unterteilt in Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltungsspitze, Handlungsempfehlungen für die Personal- und Organisationsentwicklung und Handlungsempfehlungen für die Beteiligungspraxis (Operationalisierung der Leitlinien > Beteiligungskonzept, Projektbegleitgruppen, Online-Beteiligungsportal etc.). Das Dokument ist tabellarisch aufgebaut und ordnet in den genannten Abschnitten einem Erfolgskriterium jeweils konkrete Handlungsempfehlungen zu. Abschließend beschreibt das Dokument »Handlungsempfehlungen« die Rolle der Koordinierungsstelle für Einwohnerbeteiligung. Hier stehen Erwartungen an das Aufgabenprofil konkrete Handlungsempfehlungen gegenüber.
Entwicklungsprozess
Ein wesentlicher Schritt zur Erstellung der Beteiligungsleitlinien war der Stadtentwicklungsdialog »Mein Hannover 2030«. Eine Evaluation des Stadtdialogs fand am 29. Januar 2016 in einem Workshop mit rund 90 Vertreter/innen der Einwohnerschaft und der Politik statt. Zwei übergreifende Erkenntnisse waren, dass erstens eine Verstetigung und zweitens eine weitere Professionalisierung der kommunalen Beteiligung für sinnvoll erachtet wurde.
Die Leitlinien sind, laut Auskunft der Stadt, unter Einbeziehung von ca. 80 Beteiligungsexpert/innen innerhalb der Verwaltung im zweiten Halbjahr 2017 entstanden und von der Dezernentenkonferenz am 12. September 2018 beschlossen worden.
Im November 2018 startete unter der Federführung der städtischen »Koordinierungsstelle für Beteiligung der Einwohner*innen« ein Prozess zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien auf Stadtbezirksebene. Die Ausgestaltung der Handlungsempfehlungen wurden bis Mitte 2019 durch einen externen Dienstleister begleitet.
»Leitlinien für die Beteiligung der Einwohner*innen in der Landeshauptstadt Hannover«
Informationen zur kommunalen Bürgerbeteiligung auf der Website der Stadt
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