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Griesheim


+++ Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung beschlossen +++
Am 7. Februar 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung die »Griesheimer Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung« einstimmig beschlossen. Diese legt fest, wie sich Bürger/innen an lokalpolitischen Vorhaben beteiligen können. Amts- und Mandatsträger verpflichten sich selbst auf diese Spielregeln. Die Leitlinie wird darüber hinaus als Beschuss in die Sammlung des Griesheimer Stadtrechts aufgenommen. Die Stadt Griesheim hatte die Leitlinie seit Januar 2018 erarbeiten lassen.

Eine erste Vorhabenliste wurde am 11. Februar 2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 1. April 2021 offiziell veröffentlicht. Sie ist als Druckversion und auf der Online-Beteiligungsplattform »Griesheim gestalten« verfügbar.

Seit 2021 begleitet ein trialogisch besetztes 22-köpfiges Entwicklungsteam gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung die Implementierung der Griesheimer Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung. Es kann Anregungen und Empfehlungen an den Rat der Stadt richten und hat die Umsetzung der Leitlinie im Sinne der Bürgerschaft im Blick. In den vierteljährlichen Treffen des Entwicklungsteams wird die erste Vorhabenliste reflektiert und im weiteren Verlauf die Leitlinie evaluiert. Das Gremium berät dabei die Funktionsträger/innen der Verwaltung und Politik. Ein Interessensbekundungsverfahren für die Teilnahme von Bürger/innen am Entwicklungsteam fand im Frühjahr 2021 statt.

Wesentliche Inhalte der Leitlinie
Mit zwölf Qualitätskriterien wird gute Bürgerbeteiligung definiert. Sodann wird der Geltungsbereich festgelegt für Projekte und Angebote, zu denen Bürgerbeteiligung in Griesheim durchgeführt bzw. von Bürgerseite angeregt werden kann. Das Regelwerk sieht eine Vorhabenliste vor und beschreibt das Verfahren zur Veröffentlichung von städtischen Projekten. Die Vorhabenliste wird digital geführt und halbjährlich aktualisiert. Auch dieser Prozess wird festgelegt. Sie ist Grundlage für die formale Anregung von Bürgerbeteiligung durch die Bürgerschaft. Entsprechende Fristen und Quoren werden genannt. Für die Durchführung von Bürgerbeteiligung ist ein vorhabenbezogenes Konzept nach Maßgabe der Leitlinien zu erstellen. Die Leitlinien schließen mit dem Auftrag zur Evaluation des Regelwerks nach spätestens 36 Monaten sowie weiteren Empfehlungen des Entwicklungsteams zur strukturierten Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung.

Entwicklungsprozess
Im Dezember 2016 hatte die Stadtverordnetenversammlung einstimmig für die Leitlinienerstellung votiert. Der gesamte Prozess wurde von einem Steuerungskreis organisiert. Er bestand aus drei Verwaltungsmitarbeiter/innen, einer Vertreterin des mit der Moderation beauftragten Kommunikationsunternehmens und einer wissenschaftlichen Begleitung. Erste Veranstaltungen wurden im Januar 2018 durchgeführt: Am 24. Januar fand ein nicht-öffentlicher Workshop mit der Politik, am 31. Januar ein nicht-öffentlichen Workshop mit der Verwaltung statt. Hier wurden jeweils Grundbedingungen für den Leitlinienprozess geklärt.

Am 21. Februar 2018 wurde eine öffentliche Bürgerwerkstatt zum Leitlinienprozess durchgeführt, zu der alle Interessierten eingeladen waren. Hier wurde über den Zweck der Leitlinien informiert und gemeinsam diskutiert, wie der Leitlinienprozess gestaltet werden kann. Die Stadt kommunizierte vorab, dass sie sich einen gemeinsamen Erarbeitungsprozess mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung wünscht. Auf der Bürgerwerkstatt traf ein Vorschlag auf Zustimmung, nach dem das Entwicklungsteam für die Leitlinien mit zwölf Bürgerinnen und Bürgern sowie jeweils einer Vertreter/in der fünf Ratsfraktionen und fünf Mitarbeiter/innen der Verwaltung besetzt wurde.

In sieben Sitzungen des Entwicklungsteams von März bis November 2018 wurde ein Entwurf der Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung erarbeitet. Hierbei flossen die Anregungen aus einer weiteren Bürgerwerkstatt vom 10. Oktober 2018 ebenso ein wie 15 abgegebene Kommentare aus einer Onlinekommentierung, die im ganzen Monat Oktober 2018 auf der Plattform www.griesheim-gestalten.de zur Verfügung stand. Am 7. Februar 2019 wurde der 2. Leitlinienentwurf der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt.

Ansprechpartnerin in Griesheim ist unsere Netzwerkerin Carolin Handschuh von der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung.

»Griesheimer Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung« (Beschlossene Textversion, 7. Februar 2019)

Zur Online-Beteiligungsplattform »Griesheim gestalten« mit der Vorhabenliste

Informationen zum Leitlinienprozess auf der Website »Griesheim. Gemeinsam. Gestalten.« (u.a. Onlinekommentierung)


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