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Görlitz


+++ Satzung für vorhaben- und stadtteilbezogene Bürgerbeteiligung beschlossen +++
Am 25. Juni 2015 wurde vom Görlitzer Stadtrat die »Satzung zur Bürgerschaftlichen Beteiligung« beschlossen. Sie ist die rechtliche Grundlage für die künftige Bürgerbeteiligung in der östlichsten Stadt Deutschlands. Einen entsprechenden Satzungsentwurf hatte die Verwaltung erarbeitet. In den Entwurf flossen Hinweise aus einer Online-Kommentierungsphase im zweiten Quartal 2015, aus einem Workshop mit der Bürgerschaft im Mai 2015 und aus sechs öffentlichen Stadtteilveranstaltungen im Herbst 2014 ein.

Bereits Ende März 2015 wurde eine direkte Ansprechpartnerin für bürgerschaftliche Beteiligung in Görlitz eingesetzt. Neben Informations- und Beratungsleistungen gehört zu den Aufgaben dieser Stelle, Beteiligungskonzepte zu erarbeiten und Vorhaben zur Bürgerbeteiligung in der Verwaltung zu koordinieren.

Wesentliche Inhalte der Satzung
Entsprechend einem Grundlagenpapier von 2013 definiert die Satzung vier Handlungsfelder für informelle Bürgerbeteiligung in Görlitz: Beteiligung an der Aufstellung des Haushalts sowie vorhabenbezogene, stadtteilbezogene und zielgruppenorientierte Beteiligung. Der Anwendungsbereich der Satzung bezieht sich zunächst einerseits auf vorhabenbezogene und andererseits auf stadtteilbezogene Beteiligung.

Wie in anderen Kommunen soll es für den ersten Fall eine Vorhabenliste zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit geben. Die Liste wird ebenso wie die Einleitung von Bürgerbeteiligung vom Stadtrat beschlossen. Bürgerbeteiligungsverfahren werden von den Fachämtern mit der Koordinierungsstelle geplant. Bei der Erstellung eines Beteiligungskonzeptes sollen auch Vertreter/innen aus einem betroffenen Ortsteil oder in der Sache aktive gesellschaftliche Gruppen einbezogen werden. Die Planung von Beteiligungsverfahren kann auf Beschluss des Stadtrates auch von einem projektbezogenen Koordinationsbeirat übernommen werden.

Für stadtteilbezogene Beteiligung wird das Stadtgebiet in acht Beteiligungsräume untergliedert, denen jeweils ein jährliches Budget von einem Euro pro Einwohner/in für Vorhaben im unmittelbaren Wohnumfeld zugesprochen wird. Ein gewählter drei- bis siebenköpfiger Bürgerrat entscheidet in jedem Beteiligungsraum über die Verwendung der Mittel. Die Koordinierungsstelle unterstützt die Durchführung von Bürgerversammlungen, auf denen die Einwohner/innen Vorschläge für die Verwendung der Mittel machen und ihren Bürgerrat wählen können. Vorschläge können zudem elektronisch übermittelt werden.

Entwicklungsprozess
Im Januar 2013 beauftragte der Stadtrat von Görlitz den Oberbürgermeister, bis November 2013 den Entwurf für ein Konzept der mitgestaltenden Bürgerbeteiligung in Görlitz vorzulegen. Am 29. Oktober 2013 wurde ein an der Hochschule Zittau/Görlitz erstelltes »Grundlagenpapier zur bürgerschaftlichen Beteiligung in der Stadt Görlitz« vorgelegt. Das Papier war Auftakt für den weiteren Prozess.

Seit September 2014 befassten sich drei Arbeitsgruppen mit der Ausgestaltung eines umfassenden Konzeptes zur Praktizierung von Bürgerbeteiligung in Görlitz: eine AG Wissenschaftliche Aufbereitung und verwaltungstechnische Bewertung, eine AG Informationsplattform und eine AG Bürgerschaftliche Kommunikation. Zwischen Mitte Oktober und Mitte November 2014 wurden außerdem sechs gleichartige Informationsveranstaltungen in den verschiedenen Wohnvierteln von Görlitz durchgeführt. Hier informierte die Stadt über die vielfältigen Facetten der Bürgerbeteiligung und wollte mit interessierten Bürger/innen über ihre Vorstellungen ins Gespräch kommen. Bereits durch dieses Vorgehen sollte eine nachhaltige Veränderung der politischen Kultur in Görlitz angestoßen werden.

Informationen zu Bürgerschaftlicher Beteiligung und zum Leitlinienprozess auf der Website der Stadt Görlitz

»Satzung zur Bürgerschaftlichen Beteiligung in der Großen Kreisstadt Görlitz« (Stand April 2022)

»Grundlagenpapier zur bürgerschaftlichen Beteiligung in der Stadt Görlitz«


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