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Geislingen an der Steige


+++ Leitlinien für Bürgerbeteiligung beschlossen +++
Am 28. Februar 2018  hat der Geislinger Gemeinderat »Leitlinien für die informelle Bürgerbeteiligung« verabschiedet. Hiermit verfolgt die Stadt ein strategisches Ziel des Themenfelds »Bürgermitwirkung« aus dem im Oktober 2015 ebenfalls vom Rat beschlossenen Maßnahmenplan zur langfristigen Stadtentwicklung. Dort heißt es: »Es existieren nachvollziehbare Spielregeln für alle Akteure der Geislinger Bürgermitwirkung«. Die Leitlinien sollen ehrenamtliches Engagement und Beteiligung definieren, Qualitätskriterien für Bürgermitwirkung nennen und den Prozess von Beteiligungsverfahren von deren Initiierung bis zum Umgang mit den Ergebnissen festlegen. Damit, so der Antrag zur Beschlussfassung über die Leitlinien, soll das gleiche Verständnis von Bürgermitwirkung bei allen Akteuren in der Stadt erreicht werden.

Mit der Formulierung der Leitlinien war der Lenkungsausschuss Bürgerschaftliches Engagement – in diesem Zusammenhang »Steuerungsgruppe« genannt – beauftragt. Bis spätestens April 2019 sollen die Leitlinien durch die Steuerungsgruppe einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Mit dem Beschluss über die Leitlinien wurde ebenfalls ein Budget für die Durchführung von kommunalen Bürgebeteiligungsprozessen ab 2019 in den Haushalt eingestellt.

Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Das Regelwerk bezieht sich auf informelle, d.h. gesetzlich nicht vorgeschriebene, Bürgerbeteiligung und unterscheidet zwischen Information, Meinung einholen und Mitentscheidung der Einwohner/innen an politischen Entscheidungen und Planungsprozessen der Kommune. Als Voraussetzung für gelingende Bürgerbeteiligung werden die zehn Qualitätskriterien des Netzwerks Bürgerbeteiligung zugrunde gelegt.

Sowohl Verwaltung, als auch Politik und Bürgerschaft (555 Unterschriften) können Bürgerbeteiligung involvieren und sollen in entsprechenden Beteiligungsverfahren einbezogen werden. Die speziellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bedürfen, so die Leitlinien, einer besonderen Berücksichtigung. Entsprechend soll einer auf ein Jahr gewählten, trialogischen Koordinierungsgruppe zur Vorbereitung von Beteiligungsverfahren auch jeweils ein/e Vertreter/in des Jugendgemeinderats angehören. Diesem Gremium obliegt es, ein Beteiligungskonzept für jeden Prozess zu entwickeln (Gegenstand, Ziele, Prozessplanung, Methoden, Kostenschätzung etc.) und diesen durchzuführen. Das gesamte Verfahren wird in den Leitlinien mithilfe eines Ablaufdiagramms beschrieben, welches Zuständigkeiten und zeitliche Vorgaben beinhaltet. Der Gemeinderat entscheidet letztlich in der Sache.

Entwicklungsprozess
In seiner Sitzung am 20. Juli 2016 hat der Geislinger Gemeinderat einstimmig die Erarbeitung von Leitlinien für die Bürgerbeteiligung beschlossen.  Die beauftragte Steuerungsgruppe setzte sich aus je einem Mitglied der Gemeinderatsfraktionen und mindestens einem/r Vertreter/in des Jugendgemeinderats, einem Mitglied jedes Fachbereichs der Kommunalverwaltung sowie aus Geißlinger Bürger/innen zusammen. Der Erarbeitungsprozess, in dessen Zuge der Ausschuss für weitere Interessierte geöffnet wird und zusätzliche Sitzungen anberaumt werden, wurde von einer externen Fachkraft begleitet und moderiert. Die Steuergruppe hat ihre Arbeit an den Leitlinien im Herbst 2016 aufgenommen. Sie tagte im Jahr 2017 an drei Terminen. Eine Rückkoppelung der Zwischenergebnisse mit der Öffentlichkeit war im Sommer 2017 vorgesehen. Im Januar 2018 diskutierte der Geislinger Oberbürgermeister die erstellten Leitlinien mit Mitgliedern des Geislinger Jugendgemeinderats.

»Leitlinien für die informelle Bürgerbeteiligung in Geislingen an der Steige«

Antrag zur Beschlussfassung über die erarbeiteten Leitlinien

Informationen zum Beschluss von 2016 im Ratsinformationssystem der Stadt

Information zum Ratsbeschluss in der Geislinger Zeitung vom 28. Juli 2016

Informationen zu Engagement und Bürgerbeteiligung auf der städtischen Website (u.a. Lenkungsausschuss Bürgerschaftliches Engagement)


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