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Freudenstadt


+++ Leitfaden regelt Bürgerbeteiligung +++
Der Gemeinderat in Freudenstadt hat am 19. November 2019 einen »Leitfaden Bürgerbeteiligung« verabschiedet. Das Regelwerk wurde von der Verwaltung u.a. in Anlehnung an den »Leitfaden Bürgerbeteiligung Pforzheim« erarbeitet und soll, laut Beschlussvorlage, »die dialogorientierte, informelle Bürgerbeteiligung […] stärken.«

Die Erstellung des Leitfadens in Freudenstadt wurde trotz wiederholter Anträge im Gemeinderat seit 2015 aufgrund anderer Aufgaben in der Verwaltung zunächst zurückgestellt.

Wesentliche Inhalte des Leitfadens
Das Konzept regelt das Vorgehen bei Bürgerbeteiligung zu städtischen Vorhaben. Grundsätzlich wird die Ergebnisoffenheit der Verfahren, die frühzeitige Information, die Offenheit der Beteiligten gegenüber anderen Meinungen und die Berücksichtigung von Beteiligungsergebnissen durch den Gemeinderat festgehalten.

Wesentliche Informationsquellen für die Bürger/innen sind Projektsteckbriefe, die zu Vorhaben, »die in Freudenstadt geplant und umgesetzt werden und für die eine Bürgerbeteiligung geplant oder möglich ist«, angefertigt werden. Sie werden auf der Website der Stadt veröffentlicht.

Bürger/innen mit Wohnsitz in Freudenstadt können Beteiligung u.a. über einen Quorumsantrag anregen. Entscheidet der Gemeinderat auf Durchführung eines Beteiligungsprozesses, erfolgt die Umsetzung auf Grundlage eine Beteiligungskonzeptes. Ergebnisse der Beteiligung »fließen in den anschließenden Abwägungs- und Entscheidungsprozess ein«.

Informationen zum Ratsbeschluss im November 2019


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