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Dresden


+++ Bürgerbeteiligungssatzung angenommen +++
Der Dresdener Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21. März 2019, laut Medienberichten, auf einen interfraktionellen Antrag hin eine Bürgerbeteiligungssatzung verabschiedet. Zweck der Satzung ist »Förderung und Unterstützung der rechtzeitigen Information zu und der Beteiligung der Einwohner an Entscheidungs- und Planungsprozessen der Landeshauptstadt Dresden.«

Wesentliche Inhalte
Die Satzung regelt Informationsrechte der Bevölkerung (Veröffentlichung von städtischen Vorhaben) ebenso wie die Beantragung von Informationsveranstaltungen, die der Offenlegung von Planungsständen dienen, durch die Einwohner/innen bzw. sog. Bürgerempfehlungsverfahren durch die Bürger/innen der Stadt. Auch die Durchführung von Jugend- und Kinderbeteiligungsverfahren wird geregelt. Eine Koordinierungsstelle für Beteiligungsverfahren in der Verwaltung ist einzurichten.

Entwicklungsprozess
Eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Politik hatte den Entwurf einer Bürgerbeteiligungssatzung von Mai 2018 überarbeitet, welcher zunächst von zwei Fraktionen in den Stadtrat eingebracht wurde. In der Beratungsfolge zur Beteiligungssatzung folgte auf einen Termin im Ältestenrat und einer Dienstberatung des Oberbürgermeisters die Befassung im federführenden Ausschuss für allgemeine Verwaltung im August 2018.

Ende Oktober 2018 legte die Arbeitsgruppe eine überarbeitete Fassung des Satzungsentwurfs vor. Von Mitte November bis Anfang Dezember 2018 war die Beratung der Satzung in Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten Dresdens sowie im Ausschuss für Finanzen vorgesehen. Nach einem anschließenden Beratungstermin im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung sollte die finale Version der Bürgerbeteiligungssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die Hauptsatzung der Stadt Dresden hatte seit 2014 die Einführung einer Bürgerbeteiligungssatzung gefordert.

Bürgerbeteiligungssatzung der Landeshauptstadt Dresden


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