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Ditzingen


+++ Leitfaden »Erweiterte Bürberbeteiligung« +++
Nach beispielhaften Projekten wurde 2002 vom Gemeinderat ein verbindliches Verfahren für die Durchführung von Projekten der »Erweiterten Bürgerbeteiligung in Ditzingen« beschlossen. Ein Leitfaden legt seither die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Beteiligungsverfahren fest. Mit der Implementierung des Leitfadens und der Einrichtung einer »Anlaufstelle Bürgerschaftliches Engagement« will die Stadt, nach eigenen Angaben, die Bürgerinnen und Bürger ermuntern, noch aktiver am kommunalen Geschehen teilzunehmen.

Wesentliche Inhalte des Leitfadens
Der zweieinhalb seitige Leitfaden definiert Projekte im Rahmen der Regelungen. Diese sind Planungsvorhaben, Entscheidungen oder Maßnahmen mit unterschiedlichen Betroffenen und erwartbaren Konflikten. Bei diesen Projekten müssen, so weiter, Entscheidungsspielräume bestehen. Der Gegenstand zeichnet sich außerdem dadurch aus, dass die Bürger/innen Kompetenzen oder Kenntnisse mitbringen, um etwas beitragen zu können.

Für Bürgerbeteiligung zu einem Projekt bedarf es eines Beschlusses des Gemeinderats. Dies zieht ein Beteiligungskonzept nach sich (hier: »Projektauftrag«).  Bei einer Auftaktveranstaltung werden die Bürger/innen über die Rahmenbedingungen des Beteiligungsverfahrens informiert. Dazu zählen auch Grundinformationen zum Sachstand. Mindestens drei Sitzungen unter Mitwirkung der Verwaltung müssen für eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

Eine Vertreter/in des Verfahrens stellt, laut Leitfaden, die wesentlichen Ergebnisse der Beteiligung im zuständigen Gemeinderatsausschuss vor. Weicht das Votum des Gemeinderats von den Empfehlungen der Bürgerbeteiligung ab, so muss dies begründet werden. Werden Anliegen aus dem Beteiligungsverfahren mit einem Gemeinderatsbeschluss aufgegriffen, sollen die beteiligten Bürger/innen angemessen über deren Umsetzung informiert werden.

Leitfaden »Erweiterte Bürgerbeteiligung in Ditzingen«

Hinweise zur »Erweiterten Bürgerbeteiligung« auf der städtischen Website


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