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Brühl


+++ Leitlinien für Bürgerbeteiligung verabschiedet +++
Mit Beschluss des Stadtrats am 22. Mai 2017 wurden in Brühl Leitlinien für Bürgerbeteiligung erlassen. Diese sollen, laut Beschlussvorlage, einen frühzeitigen Meinungsaustausch mit den Bürger/innen befördern und die Qualität und Transparenz von kommunalen Entscheidungen erhöhen. Die Verankerung von Bürgerbeteiligung in politischen Entscheidungsprozessen und im Verwaltungshandeln sollen zur Etablierung einer Beteiligungskultur in Brühl beitragen.

Das Regelwerk definiert sieben Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligung (u.a. Inklusivität, Ergebnisoffenheit) und bestimmt die Abläufe zu Bürgerbeteiligungsverfahren innerhalb der Verwaltung. Im Bürgermeisterbüro wird etwa ein Bereich Bürgerbeteiligung eingerichtet. Diesem obliegt in Zusammenarbeit mit den jeweils federführenden Fachbereichen u.a. die Organisation von Beteiligungsverfahren. Weiterhin sehen die Leitlinien eine Vorhabenliste und die Anfertigung von Beteiligungsprotokollen als transparente Dokumentation von Beteiligungsprozessen vor. Diese werden in allgemeinverständlicher Sprache prozessbegleitend erstellt, veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

Die Leitlinien in Brühl orientieren sich am Konzept »Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn«. Auszüge und Formulierungen hieraus wurden übernommen.

»Leitlinien – Gemeinsam Zukunft gestalten«

Informationseite der Stadt Brühl zur Bürgerbeteiligung

Vorhabenliste im Dokumentenformat (Stand: November 2018)


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