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Bremen


+++ Leitlinien für Bürgerbeteiligung von Senat beschlossen +++
Am 13. November 2018 hat der Bremer Senat ein »Leitbild und Kriterien der Bürgerbeteiligung in Bremen« beschlossen. Damit endete ein etwa fünfjähriger Prozess, der mit einem Beschluss der Bremischen Stadtbürgerschaft zur Erstellung eines Entwicklungsplans für Bürgerbeteiligung startete. Das Papier enthält neben Hinweisen zur Initiierung von Bürgerbeteiligung, Anforderungen an deren Ausgestaltung sowie ein Bekenntnis zur Weiterentwicklung des Regelwerks. Mit dem Beschluss soll ebenfalls die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung bei der Senatskanzlei einhergehen, die allerdings zum Zeitpunkt des Beschlusses noch unter Haushaltsvorbehalt steht.

Das Bremer Netzwerk Bürgerbeteiligung hat zu dem Senatsbeschluss eine kritische Stellungnahme veröffentlicht, der den Inhalten des Leitbilds die abgeleiteten Anforderungen aus dem ursprünglichen Beschluss zur Erstellung eines »Entwicklungsplans Bürgerbeteiligung« von 2013 gegenüberstellt.

Senatsvorlage für die Sitzung am 13. November 2018 (inkl. des Leitbilds für Bürgerbeteiligung)

Stellungnahme des Bremer Netzwerks Bürgerbeteiligung

Wesentliche Inhalte des Leitbildes
Das Leitbild definiert Anforderungen an Bürgerbeteiligung in Bremen. Dazu gehören etwa die frühzeitige und verständliche Information der Öffentlichkeit zu städtischen Planungen mittels einer Vorhabenliste, die klare Definition von Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten sowie die wertschätzende Kommunikation auf Augenhöhe. Ferner sind niedrigschwellige, attraktive und möglichst breite Beteiligungsformate zu wählen, mit denen verschiedene gesellschaftliche Gruppen und Menschen in verschiedenen Lebenslagen – möglichst repräsentativ für die Gesamtbevölkerung – eingebunden werden können. Politik oder Verwaltung entscheiden über die Durchführung von Beteiligungsverfahren, während das erkennbare Interesse einer Vielzahl von Einwohner/innen, die Vielzahl von betroffenen Einwohner/innen oder die gesamtstädtische Bedeutung von Vorhaben als Kriterien für »komplexe Bürgerbeteiligung« gelten.

Entwicklungsprozess
Am 10. Dezember 2013 hat die Bremische Stadtbürgerschaft die Erstellung eines »Entwicklungsplans Bürgerbeteiligung – Betroffene zu Beteiligten machen!« verabschiedet. Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung in der Freien Hansestadt zu systematisieren und zu verstetigen. Unter Beteiligung der Bevölkerung und der Stadtteilparlamente sollen ein Leitbild zur Bürgerbeteiligung erstellt und Zielsetzungen, Zuständigkeiten und Kosten der Bürgerbeteiligung geklärt werden. Der Entwicklungsplan soll zudem Aussagen darüber treffen, wie künftig mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung umgegangen wird, wie politikferne Gruppen einbezogen und auf welchen Wegen die Mitarbeiter/innen der Verwaltung geschult werden.

Bis November 2015 wurden, so die Senatsvorlage von November 2018, verschiedene Schritte (Werkstattgespräche mit Ressorts, Bestandsaufnahme zu Beteiligungsprojekten, Evaluation Ortsgesetze) unternommen, die in einen »Zwischenbericht über den Stand des Prozesses zur Entwicklung von nachhaltiger Bürgerbeteiligung in der Stadtgemeinde Bremen« mit Handlungsempfehlungen für die Leitbildformulierung mündeten. Hier flossen auch die Ergebnisse einer Bürgerbefragung ein, die das Bremer Netzwerk Bürgerbeteiligung durchführte. Parallel zum Beschluss zur Ausarbeitung des »Entwicklungsplans« hatte sich das Netzwerk gegründet, welches den Prozess mit verschiedenen Formaten anhaltend begleitete.

Am 15. Juli 2014 stimmte die Bremische Stadtbürgerschaft einem Antrag zu, der den Senat beauftragte, bis zum Ende der Sommerpause 2014 die Einführung einer Vorhabenliste ähnlich dem Heidelberger Vorbild zu prüfen. Eine solche Liste soll in Bremen die frühzeitige Information der Bürger/innen über bauliche Vorhaben mittels verständlicher Kurzdarstellungen gewährleisten. In diesem Zusammenhang gelte es, eine Definition für relevante Vorhaben zu erarbeiten. Eine Verzahnung der Vorhabenliste mit dem Bremer Informationsfreiheitsregister sei explizit erwünscht.

Im Rahmen eines Workshops mit Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft am 7. November 2016 versicherte Bremens Bürgermeister, dass er sich für eine baldige Erstellung eines Bremer Bürgerbeteiligungskonzeptes einsetzen werde. Arbeitsgruppensitzungen unter der Teilnahme von Vertreter/innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik folgten, jedoch keine konkreten Beschlussvorbereitungen.

Am 22. Februar 2018 setzte das Netzwerk den »Entwicklungsplan« im Zuge ihrer ersten Bremer Beteiligungskonferenz abermals auf die Tagesordnung. Hier entstand ein Memorandum mit konkreten Forderungen. Am 16. Mai 2018 bestätigte der Bremer Regierungssprecher, laut Medienberichten, mit Verweis auf bereits erfolgte Schritte zur systematischen Umsetzung von Bürgerbeteiligung, dem Parlament einen Abschlussbericht in der Sache bis zur Sommerpause 2018 vorzulegen. Der »Bericht über den Stand der Bürgerbeteiligungsprozesse in der Stadt Bremen« wurde dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte in der Sitzung am 14. August 2018 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

»Bericht über den Stand der Bürgerbeteiligungsprozesse in der Stadt Bremen« von August 2018 (Entwurf)

Antrag auf Erstellung eines Entwicklungsplans Bürgerbeteiligung

Beschlussprotokoll zur Erstellung eines Entwicklungsplans (s. Seite 5)

Antrag auf Einführung einer Liste relevanter baulicher Vorhaben für Bremen

Beschlussprotokoll zur Einführung der Liste (s. Seite 3-4)


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