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Bremen (Kinder- und Jugendbeteiligung)
+++ Handreichung für die Verwaltung +++
Im Mai 2021 hat die Bremische Bürgerschaft die Änderung des Artikel 25 der Bremischen Landesverfassung beschlossen. Die Neufassung beinhaltet neben den Schutz- und Förderrechten nun auch das Recht auf Berücksichtigung des Kindeswohls und das Recht auf Beteiligung. Die 2023 vorgelegte Handreichung »Beteiligung ist ein Kinder- und Jugendrecht« soll die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung an Planungs- und Entscheidungsprozessen durch die Bremer Verwaltung unterstützen.
Die Handreichung richtet sich explizit an Mitarbeitende aus Politik und Verwaltung. Sie will Wege aufzeigen, wie die Meinung von Kindern und Jugendlichen in Planungs- und Entscheidungsprozessen einbezogen werden kann. Das Papier erläutert den rechtlichen Rahmen für Kinder- und Jugendbeteiligungsprozesse und die Voraussetzungen für gute Praxis.
Der dritte Abschnitt »Handlungs- und Orientierungsrahmen« zeigt prozesshaft, wie die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in Bürgerbeteiligungsverfahren einbezogen werden sollen. Ein entscheidender Schritt ist die behördeninterne Prüfung der Relevanz von kommunalen Vorhaben für Kinder und Jugendliche im Zuge der Befüllung der Bremer Vorhabenliste. Ist die Relevanz gegeben, schließt sich eine obligatorische Bewertung an, ob im Beteiligungsprozess ein eigenständiges Jugendbeteiligungsverfahren durchgeführt werden soll. Auch an die Durchführung des Beteiligungsverfahrens, die Ergebnissicherung und -einspeisung in den weiteren Entscheidungsprozess werden Anforderungen formuliert.
Die Handreichung ergänzt die 2018 unter dem Titel »Jugendbeteiligung im Stadtteil« erschienene Broschüre für die kommunalpolitische Praxis in Bremen und setzt den Schwerpunkt auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Verwaltungsebene.
»Beteiligung ist ein Kinder- und Jugendrecht. Handreichung für die Bremer Verwaltung«
Broschüre »Jugendbeteiligung im Stadtteil«
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