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Berlin-Mitte
+++ Leitlinien für Bürgerbeteiligung im Bezirk beschlossen +++
Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Entwurf »Leitlinien für Bürgerbeteiligung im Bezirk Mitte von Berlin« nach dessen Beratung in den Ausschüssen am 23. Mai 2017 beschlossen. Eine extern geleitete und paritätisch besetzte Arbeitsgruppe mit 24 Mitgliedern aus Verwaltung, Politik und Bürgerschaft hatte den Leitlinienentwurf nach dessen Fertigstellung am 2. Februar 2017 verabschiedet. Er entstand in einem mehrmonatigen Prozess seit Juli 2016.
Zum 1. Dezember 2017 nahm ein Büro für Bürgerbeteiligung im Bezirksamt seine Arbeit auf. Es soll die verschiedenen Schritte der Bürgerbeteiligung ämterübergreifend koordinieren. In den Leitlinien wird festgestellt: »Bürgerbeteiligung ist eine Querschnittsaufgabe des gesamten Bezirksamtes.« Zudem soll das Büro Anlaufstelle für Bürger/innen sein.
Im August 2018 veröffentlichte die Stadt auf ihrer Website eine erste Vorhabenliste. Die gedruckte Fassung war im Rathaus und Nachbarschaftseinrichtungen erhältlich.
Ein Umsetzungskonzept, das die Leitlinien für Bürgerbeteiligung des Bezirks Mitte in ein praxisnahes und verbindliches Verwaltungshandeln übersetzt, wurde in 2022 fortgeschrieben.
Im Spätsommer 2023 veröffentlichte das Bezirksamt Mitte einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung für den Zeitraum 2017 bis 2023, zur diesbezüglichen Struktur und zu den Aktivitäten des Büros für Bürgerbeteiligung.
Der Beteiligungsbeirat des Bezirkes legte im Jahr 2023 Änderungsvorschläge am bestehenden Text der Leitlinien vor. Die Änderungen stellen keine grundlegende Neufassung dar, sondern passten das Regelwerk an verschiedenen Stellen an aktuelle Gegebenheiten an. Die Änderungsvorschläge des Beirates wurden in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte (BVV), insbesondere im BVV-Ausschuss Soziale Stadt, diskutiert, bevor sie zur finalen Beschlussfassung an das Bezirksamt weitergegeben wurden. Der Beschluss erfolgte dort am 25. Juni 2024.
Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Die Leitlinien bauen auf einer Liste von neun Qualitätskritieren für gute Bürgerbeteiligung auf: u.a. Frühzeitigkeit, Ergebnisoffenheit, Verbindlichkeit etc. Als zentrales Informationsmedium der Bevölkerung wird eine Vorhabenliste umgesetzt, die aktuelle bezirkliche Vorhaben und Planungen und eine Information über geplante Bürgerbeteiligung beinhaltet. Was relevante Planungen sind, wird im Leitlinientwurf detailliert aufgeführt (hierzu gehören auch Gegenstände, die eine gesetzlich geregelte Beteiligung erfordern).
Den Einwohner/innen steht es offen, Bürgerbeteiligung zu einem Vorhaben der Vorhabenliste oder darüber hinaus zu Themen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung anzuregen. Hierauf folgt ein geregeltes Verfahren, das in eine Entscheidung des Bezirksamts mündet. Ein qualifizierter Beteiligungsantrag an die BVV kann sich an eine ablehnende Entscheidung anschließen und Beteiligung erwirken.
Bei der Umsetzung von Beteiligungsverfahren ist dafür zu Sorgen, Politiker/innen, Verwaltungsmitarbeiter/innen und Bürger/innen auf Grundlage eines abgestimmten Beteiligungskonzeptes in einen Austausch zu bringen. Die Beteiligungsergebnisse werden nachvollziehar in die Abwägungsprozesse der Entscheidungsträger/innen einbezogen.
Im Zuge der Überarbeitung 2023-2024 wurden unter anderem nachträglich geschaffene Strukturen wie der bezirkliche Beteiligungsbeirat aufgenommen oder das Verfahren zur Initiierung von Beteiligungsverfahren angepasst.
Entwicklungsprozess
Das Bezirksamt Mitte und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte hatten beschlossen, Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung zu erarbeiten. In einer Pressemitteilung des Bezirksamtes von Juli 2016 heißt es, die Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung sollen die Beteiligungskultur auf Bezirksebene stärken, Transparenz schaffen und Vertrauen zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft festigen. In der Beschlussvorlage der BVV wird auf Leitlinienprozesse in anderen Kommunen als Orientierungshilfe für die Leitlinienentwicklung verwiesen.
Interessierte Bürger/innen konnten sich bis August 2016 für die Mitarbeit in der AG bewerben. Kriterien für die Auslosung der Gruppenzusammensetzung waren Alter, Geschlecht und der Wohnort im Bezirk. Die Arbeitsgruppe kam am 14. September 2016 zu ihrer ersten Sitzung zusammen.
In einer öffentlichen Bürgerwerkstatt am 25. November 2016 diskutierten rund 80 Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen und Ideen auf Basis eines ersten Textentwurfs der Leitlinien. Zudem lief vom 22. November bis zum 12. Dezember 2016 ein Online-Dialog zur Diskussion des Entwurfs auf www.mein.berlin.de. Schließlich flossen, laut Bezirksamt, in Ausgestaltung des Leitlinienentwurfs auch Rückmeldungen aus den Quartiersmanagements und weiteren E-Mail-Zuschriften ein.
»Leitlinien für Bürgerbeteiligung im Bezirk Mitte von Berlin«
Konzept zur Umsetzung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung (Fortschreibung 2022)
Informationen zur Bürgerbeteiligung auf der Website des Bezirks
Vorhabenliste des Bezirks Berlin-Mitte
Informationen zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Juni 2016
Bericht »Entwicklung der Beteiligungskultur im Bezirk Mitte«
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