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Bürgerbeteiligung in den Gemeindeordnungen

Diskursive Verfahren der Bürgerbeteiligung sind in Deutschland bislang kaum institutionalisiert. Ein Ansatzpunkt, um Bürgerbeteiligung in Kommunen von der Ausnahme zum Regelfall zu machen, ist die Verankerung von rechtlichen Rahmenbedingungen für diskursive Bürgerbeteiligung in den Gemeindeordnungen der Bundesländer. In diesem Themenportal finden Sie dazu einen Vorschlag des Netzwerks Bürgerbeteiligung, thematische Beiträge und erste Informationen zu den Aktivitäten des zugehörigen Thementeams im Netzwerk.

Netzwerkimpuls »Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Gemeindeordnungen«

Um der Bürgerbeteiligung in Deutschland dauerhaft mehr Gewicht zu verleihen, geht das Netzwerk Bürgerbeteiligung verschiedene Wege. So wurde, neben anderen Aktivitäten, 2012/13 ein Netzwerkimpuls »Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Gemeindeordnungen« diskutiert und verfasst. Er schlägt eine Verankerung von Bürgermitwirkung und Bürgerbeteiligung in den Kommunalverfassungen in Form eines entsprechenden Paragraphen/Artikels vor. Darüber hinaus skizziert er mögliche Inhalte eines solchen Paragraphen.

Das Netzwerk Bürgerbeteiligung möchte diesen Vorschlag zur Reform der Gemeindeordnungen in die politischen Diskussionen in Bundesländern und Kommunen einspeisen. Zudem soll auf der Internetseite des Netzwerks eine Übersicht erstellt werden – ähnlich wie bei den Leitlinien für Bürgerbeteiligung –, die alle beteiligungsrelevanten Regelungen in den Gemeindeordnungen der Bundesländer abbildet. Darüber hinaus sollen die zugehörigen Reformdiskussionen über die Gemeindeordnungen in den Bundesländern sichtbar gemacht werden.

Hier können Sie den Netzwerkimpuls herunterladen


Beiträge

Bürgerbeteiligung in der Kommune verbindlich verankern?

Bei der Etablierung von Bürgerbeteiligung fehlt es fast allen Kommunen an Konstanz und Nachhaltigkeit. Doch wie ist dies zu erreichen? Wie können wir dafür sorgen, dass den Handelnden aus Politik und Verwaltung Bürgerbeteiligung zum täglichen Handwerkszeug wird?
Frank Claus und unser Netzwerker [more]



Der Weg in die Bürgergesellschaft führt über gesetzlich garantierte Mitspracherechte

Mehr Demokratie e.V. hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg vorgelegt. Dieser Antrag fordert das Initiativrecht der Bürgerschaft zur Beteiligung in einer Sachfrage und damit ein »Recht auf Beteiligung«. Mit den Unterschriften von 2 Prozent der Einwohner/innen einer Gemeinde soll eine Initiative ein...[more]