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These 3.4: Die politischen Vertreter/innen auf Bundesebene sollten mit den Bürgerinnen und Bürgern intensiver ins Gespräch kommen.

Welche Möglichkeiten stehen den Vertreter/innen der Politik auf Bundesebene zur Verfügung, sich im Rahmen der Amtsausübung eine realistische Vorstellung davon zu verschaffen, wo den Bürger/innen »der Schuh drückt«, was sie sich von der Politik erwarten und wie sie auf Handlungs- und Entscheidungsalternativen reagieren, die von ihr ins Auge gefasst werden? Aktuell sind es nur wenige. Wichtig wäre es, Kontakte herzustellen, die es erlauben, die Ängste, Nöte und Bedürfnisse der Bürger/innen abzufragen, die diesen aber auch einen realistischen Blick darauf ermöglichen, in wieweit ihre Anliegen aufgenommen werden können.Der Rückblick auf die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs 2017 vermittelt eine Vorstellung davon, wie dieses auf den ersten Blick schwierig erscheinende Ziel erreicht werden könnte. Es gab hier von den öffentlich-rechtlichen Sendern veranstaltete »Wahlarenen« mit den beiden Spitzenkandidaten und mit Bürger/innen, die man sich sehr gut nicht nur als ein flüchtiges Einmal-Ereignis, sondern vielmehr als eine regelmäßig wiederkehrende Einrichtung vorstellen könnte. Nicht nur der Regierung, sondern auch den Parteien sollten solche Veranstaltungen ermöglicht werden, weil dadurch eine Vitalisierung der Demokratie befördert würde.Entscheidend wäre der offene Zugang der Bürger/innen zu den Veranstaltungen, der ggf. – die vorherige Anmeldung der Interessenten vorausgesetzt – mit einer Zufallsauswahl kombiniert werden könnte. Auf diese Weise könnte sich – als wünschenswerter Zusatzeffekt – eine repräsentative Zusammensetzung ergeben. Den Teilnehmer/innen der Veranstaltung sollte Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu stellen. Die anwesenden politischen Repräsentanten sollten ihrerseits Fragen stellen und die Erörterung von Themen anregen. Das Programm könnte durch die Zwischenschaltung elektronischer Schnell-Abstimmungen zur – ggf. wiederholten – Feststellung von Zustimmungs- und Ablehnungsquoten der Teilnehmer/innen angereichert werden. Eine »Anwältin« der Fernsehzuschauer/innen könnte während der Sendungen deren Kommentare, Fragen und Positionen in die Diskussion einbringen. Diese Inputs könnten gespeichert und – inhaltsanalytisch, wie auch statistisch – ausgewertet werden. Darüber hinaus könnte einer repräsentativen Auswahl von Fernsehzuschauer/innen ermöglicht werden, im Anschluss an die Sendungen Online-Voten abzugeben.

Prof. Dr. Helmut Klages, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer, Mitglied der Vorbereitungsgruppe des Netzwerks Bürgerbeteiligung

Diese These gehört in die Kategorie Politik, Bürgerschaft & Verwaltung.