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Bürgerbeteiligung in der Kommune verbindlich verankern?


Bei der Etablierung von Bürgerbeteiligung fehlt es fast allen Kommunen an Konstanz und Nachhaltigkeit. Doch wie ist dies zu erreichen? Wie können wir dafür sorgen, dass den Handelnden aus Politik und Verwaltung Bürgerbeteiligung zum täglichen Handwerkszeug wird?
Frank Claus und unser Netzwerker Andreas Paust werfen in ihrem Beitrag die Frage auf, ob eine Änderung der kommunalen Beteiligungskultur ausreichend ist oder ob es (zusätzlich) Rechtsvorschriften bedarf, wenn man Bürgerbeteiligung zur Regel in den Kommunen machen will.
Sie stellen fest, dass vorerst kein Weg an einer verbindlichen Verankerung – und damit einer gesetzlichen Bestimmung – der Bürgerbeteiligung vorbeiführt. Wie diese gesetzliche Regelung aussehen kann, erläutern die beiden Autoren beispielhaft an einer Bestimmung der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung. Dabei sind sie realistisch: Diese Regelungen werden nicht sofort, aber doch auf lange Sicht dazu beitragen, dass in den Kommunen eine Beteiligungskultur entsteht, die Bürgerbeteiligung als Regel und nicht als Ausnahme betrachtet.

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