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Der Weg in die Bürgergesellschaft führt über gesetzlich garantierte Mitspracherechte


Mehr Demokratie e.V. hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg vorgelegt. Dieser Antrag fordert das Initiativrecht der Bürgerschaft zur Beteiligung in einer Sachfrage und damit ein »Recht auf Beteiligung«. Mit den Unterschriften von 2 Prozent der Einwohner/innen einer Gemeinde soll eine Initiative ein Beteiligungsverfahren zu einer Sachfrage selbst anstoßen können, so die Forderung von Mehr Demokratie. Jede Gemeinde wird verpflichtet, neben der Einwohnerversammlung und der Einrichtung eines Beirats noch mindestens drei weitere Beteiligungsverfahren anzubieten. Was dies konkret bedeutet erläutert Sarah Händel in ihrem Gastbeitrag.

 

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Gabriele Wickenhäuser, 23.07.2021 10:19 Uhr:
Gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG besitzen alle deutschen Kommunen das Grundrecht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (= Selbstverwaltungsrecht). Dazu gehört auch die finanzielle Eigenverantwortung, d.h. das kommunale Haushaltsrecht.


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