Inhalt


Gemeinsam! Aktive Bürgerbeteiligung für Menschen mit geistiger Behinderung


Die Förderung von Bürgerbeteiligung, bürgerschaftlichem Engagement und Gemeinwesenarbeit wird auf kommunaler Ebene immer wichtiger. Diese beteiligungsorientierte Entwicklung macht auch vor einer Bevölkerungsgruppe nicht halt, die traditionell aus aller Bestimmung über die eigenen Angelegenheiten quasi »per definitionem« ausgegrenzt war: Menschen mit Behinderungen. Die örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung ist mittlerweile in vielen Kommunen fester Bestandteil der Politik. Vor diesem Hintergrund erläutert Lothar Heusohn, Leiter der Akademie für Bürgerschaftliches Engagement und Gemeinwesenarbeit an der VHS Ulm, in seinem Gastbeitrag, warum Behinderung kein Grund ist, davon betroffene Menschen von gesellschaftlicher und politischer Partizipation auszuschließen. Daneben stellt er das aus Mitteln der EU geförderte Kooperationsprojekt »Gemeinsam! Aktive Bürgerbeteiligung für Menschen mit geistiger Behinderung« vor, an dem Einrichtungen aus Deutschland, den Niederlanden, Rumänien, Schweden und Spanien teilgenommen haben.

>> Beitrag als PDF downloaden

Untenstehend können Sie diesen Artikel kommentieren.


Gabriele Wickenhäuser, 21.07.2021 11:24 Uhr:
Damit sich Menschen mit geistiger Behinderung an den kommunalen Bürgerhaushalten in Deutschland beteiligen können, müssten deren "Multiplikator*innen" in freier Initiative diese Gruppe von "stillen" Mitbürger*innen beim jeweiligen Online-Beteiligungsverfahren aktiv vertreten wollen. Die Vertreter*innen müssten demnach nicht für sich selbst, sondern für andere am kommunalen Bürgerhaushalt des Wohnorts teilnehmen.


Bitte loggen Sie sich rechts oben ein, um Kommentare zu schreiben.

Wenn Sie noch kein Netzwerkerprofil angelegt haben, können Sie sich hier registrieren.