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Europäische Bürgerinitiative: Stärken, Schwächen, Anwendung


Mit der durch den Lissabon-Vertrag geschaffenen Europäischen Bürgerinitiative (EBI) können sich Bürgerinnen und Bürger in Europa verstärkt an europapolitischen Fragen beteiligen. Mit der EBI können sie die Europäische Kommission auffordern, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Dafür sind 1.000.000 Unterschriften aus einer signifikanten Zahl von Mitgliedsstaaten notwendig. Mitte Dezember 2010 hat nun das Europäische Parlament eine Verordnung zur Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative beschlossen, nachdem dies zuvor bereits der EU-Ministerrat und die EU-Kommission getan hatten. Der Einführung der EBI ab dem Jahr 2012 steht nun nichts mehr im Wege. Der Verein »Mehr Demokratie« hat die Entstehung und Ausgestaltung der EBI von Anbeginn maßgeblich begleitet; er analysiert in einem Kurzpapier die Stärken und Schwächen der im Dezember 2010 verabschiedeten Regelung. Der Deutsche Naturschutzring hat im März 2011 einen praxisorientierten Leitfaden zur Europäischen Bürgerinitiative veröffentlicht, der die wichtigsten Regelungen zusammenfasst und Tipps zur Anwendung liefert.

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Der Leitfaden im Wortlaut, Stand: April 2012 (PDF)


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