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Sachsen: Richtlinie zur Förderung von Bürgerbeteiligung


Das Sächsische Kabinett hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Bürgerbeteiligung beschlossen. Sie soll die politische Teilhabe und das zivilgesellschaftliche Engagement der Einwohner/innen des Freistaats dauerhaft stärken. Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure können finanzielle Unterstützung für die Planung und Umsetzung von Beteiligungsformaten beantragen. Geld steht damit unter anderem zur Verfügung für Nachbarschaftsgespräche, Bürgerwerkstätten oder Zukunftskonferenzen, aber auch für die Entwicklung von Leitlinien oder Satzungen, mit denen die politische Teilhabe innerhalb einer Kommune strukturell geregelt werden soll. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Willensbildungsprozessen soll ebenfalls gestärkt werden. Pro Jahr sind zwei Fristen für die Antragstellung geplant. Für die Umsetzung der Richtlinie in 2022 stehen insgesamt 1,26 Millionen EUR zur Verfügung. Im zweiten Quartal des Jahres soll ein Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk für förderinteressierte Kommunen und Initiativen gegründet werden.

Die Förderrichtlinie im Worlaut


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